ZfIR 2017, 469
Die Rechtsprechung zum Zweckentfremdungsrecht im Jahr 2016 – Teil 2
Inhaltsübersicht
- I. Zur Zulässigkeit der Vermietung von Zweitwohnungen als Ferienwohnungen – VG Berlin, Urteile vom 9. 8. 2016
- 1. Hintergrund der Entscheidungen
- 2. VG Berlin: Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung nur bei Vorliegen einer echten Zweitwohnung
- 2.1 Keine Genehmigungsfreistellung nach § 2 Abs. 2 ZwVbG
- 2.2 Keine Genehmigungsfreistellung aufgrund ungeschriebener Sonderregelung
- 2.2.1 Ferienwohnungsvermietung kein Fall zweckfremder Nutzung
- 2.2.2 Wohnraumverlust keine Voraussetzung für Annahme einer Zweckentfremdung
- 2.3 Keine Bedenken gegen Verfassungsmäßigkeit des Genehmigungsvorbehalts
- 2.4 Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen
- 2.4.1 Bedingung: „echte“ Zweitwohnung
- 2.4.2 Fehlen der Genehmigungsvoraussetzungen bei nicht zu Wohnzwecken genutztem Wohnraum
- 2.5 Ermessensreduzierung auf Null
- 3. Lediglich bedingt überzeugende Ausführungen des VG Berlin
- II. Zweckentfremdung durch Überlassung von Wohnraum an nach dem AsylbLG bzw. SGB II leistungsberechtigte Personen – VG Berlin, Beschluss vom 2. 12. 2016
- 1. Hintergrund der Entscheidung
- 2. VG Berlin: Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Zweckentfremdung
- 3. Rechtspolitisch zweifelhafte Regelung
- III. Zur Möglichkeit der rückwirkenden Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung – VG München, Urteil vom 14. 12. 2016
- 1. Hintergrund der Entscheidung
- 2. VG München: Keine rückwirkende Genehmigungserteilung
- 3. Strenge Anforderungen an die Zurverfügungstellung von Ersatzwohnraum
- 3.1 Erfordernis der Eigentümeridentität hinsichtlich der zweckfremd genutzten Wohnung und dem angebotenen Ersatzwohnraum
- 3.2 Risiko allein auf Seiten des Antragstellers
- IV. Rechtsschutzfragen
- 1. Erlangung einer Zweckentfremdungsgenehmigung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – VG Berlin, Beschluss vom 27. 4. 2016
- 1.1 Hintergrund der Entscheidung
- 1.2 VG Berlin: Hohe Hürden für die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
- 1.2.1 Kein Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung
- 1.2.2 Keine Genehmigungsfreiheit aufgrund Verfassungswidrigkeit des ZwVbG
- 1.2.3 Abwarten der Hauptsacheentscheidung zumutbar
- 1.3 Nachhaltige Beschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten im Fall der Versagung einer Zweckentfremdungsgenehmigung
ZfIR 2017, 470
- 2. Anfechtung einer dem Vermieter erteilten Zweckentfremdungsgenehmigung durch den Mieter – VG München, Urteil vom 20. 1. 2016
- 2.1 Hintergrund der Entscheidung
- 2.2 VG München: Keine Klagebefugnis des sich gegen die Zweckentfremdungsgenehmigung wendenden Mieters
- 2.3 Konsequente Fortführung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 6 § 1 MietRVerbG
- 3. Eigenbedarfskündigung trotz fehlender Zweckentfremdungsgenehmigung? – AG Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 16. 7. 2016
- 3.1 Hintergrund der Entscheidung
- 3.2 AG Hamburg-Barmbek: Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung wegen Fehlens einer Zweckentfremdungsgenehmigung
- 3.3 Relevanz zweckentfremdungsrechtlicher Fragestellungen im Rahmen mietrechtlicher Auseinandersetzungen
- V. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der sog. Mietpreisbremse
- 1. Hintergrund der Entscheidungen
- 2. AG Neukölln: § 556d Abs. 2 BGB verfassungsgemäß, MietenbegrenzungsVO Berlin rechtmäßig
- 2.1 Kein Grundrechtsverstoß durch § 556d BGB
- 2.2 Rechtmäßigkeit auch der landesrechtlichen Regelungen in Berlin
- 3. Klares Signal zur Begrenzung der Neuvermietungsmieten
- VI. Fazit und Ausblick
- 1. Kein Ende der Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Zweckentfremdungsverbote
- 2. Weitere Zunahme und Verschärfung landesrechtlicher Zweckentfremdungsvorschriften
- 2.1 Entwurf einer landesrechtlichen Regelung in Niedersachsen
- 2.2 Entwurf einer landesrechtlichen Regelung auch in Hessen
- 2.3 Verschärfung der landesrechtlichen Regelungen in Bayern
- 3. “Dauerbrenner“ Zweckentfremdungsrecht
- *
- *)Rechtsanwalt – Gleiss Lutz, Berlin
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