ZfIR 2017, 469

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 AufsätzeKonrad H. J. Discher*

Die Rechtsprechung zum Zweckentfremdungsrecht im Jahr 2016 – Teil 2

Der Beitrag setzt die im vergangenen Heft (ZfIR 2017, 433) begonnene Darstellung und kritische Würdigung der wichtigsten Entscheidungen zum Zweckentfremdungsrecht aus dem letzten Jahr fort und schließt diese mit einem Ausblick auf künftig zu erwartende Entwicklungen ab.

Inhaltsübersicht

  • I. Zur Zulässigkeit der Vermietung von Zweitwohnungen als Ferienwohnungen – VG Berlin, Urteile vom 9. 8. 2016
    • 1. Hintergrund der Entscheidungen
    • 2. VG Berlin: Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung nur bei Vorliegen einer echten Zweitwohnung
      • 2.1 Keine Genehmigungsfreistellung nach § 2 Abs. 2 ZwVbG
      • 2.2 Keine Genehmigungsfreistellung aufgrund ungeschriebener Sonderregelung
        • 2.2.1 Ferienwohnungsvermietung kein Fall zweckfremder Nutzung
        • 2.2.2 Wohnraumverlust keine Voraussetzung für Annahme einer Zweckentfremdung
      • 2.3 Keine Bedenken gegen Verfassungsmäßigkeit des Genehmigungsvorbehalts
      • 2.4 Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen
        • 2.4.1 Bedingung: „echte“ Zweitwohnung
        • 2.4.2 Fehlen der Genehmigungsvoraussetzungen bei nicht zu Wohnzwecken genutztem Wohnraum
      • 2.5 Ermessensreduzierung auf Null
    • 3. Lediglich bedingt überzeugende Ausführungen des VG Berlin
  • II. Zweckentfremdung durch Überlassung von Wohnraum an nach dem AsylbLG bzw. SGB II leistungsberechtigte Personen – VG Berlin, Beschluss vom 2. 12. 2016
    • 1. Hintergrund der Entscheidung
    • 2. VG Berlin: Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Zweckentfremdung
    • 3. Rechtspolitisch zweifelhafte Regelung
  • III. Zur Möglichkeit der rückwirkenden Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung – VG München, Urteil vom 14. 12. 2016
    • 1. Hintergrund der Entscheidung
    • 2. VG München: Keine rückwirkende Genehmigungserteilung
    • 3. Strenge Anforderungen an die Zurverfügungstellung von Ersatzwohnraum
      • 3.1 Erfordernis der Eigentümeridentität hinsichtlich der zweckfremd genutzten Wohnung und dem angebotenen Ersatzwohnraum
      • 3.2 Risiko allein auf Seiten des Antragstellers
  • IV. Rechtsschutzfragen
    • 1. Erlangung einer Zweckentfremdungsgenehmigung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – VG Berlin, Beschluss vom 27. 4. 2016
      • 1.1 Hintergrund der Entscheidung
      • 1.2 VG Berlin: Hohe Hürden für die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
        • 1.2.1 Kein Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung
        • 1.2.2 Keine Genehmigungsfreiheit aufgrund Verfassungswidrigkeit des ZwVbG
        • 1.2.3 Abwarten der Hauptsacheentscheidung zumutbar
      • 1.3 Nachhaltige Beschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten im Fall der Versagung einer Zweckentfremdungsgenehmigung
    • ZfIR 2017, 470
    • 2. Anfechtung einer dem Vermieter erteilten Zweckentfremdungsgenehmigung durch den Mieter – VG München, Urteil vom 20. 1. 2016
      • 2.1 Hintergrund der Entscheidung
      • 2.2 VG München: Keine Klagebefugnis des sich gegen die Zweckentfremdungsgenehmigung wendenden Mieters
      • 2.3 Konsequente Fortführung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 6 § 1 MietRVerbG
    • 3. Eigenbedarfskündigung trotz fehlender Zweckentfremdungsgenehmigung? – AG Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 16. 7. 2016
      • 3.1 Hintergrund der Entscheidung
      • 3.2 AG Hamburg-Barmbek: Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung wegen Fehlens einer Zweckentfremdungsgenehmigung
      • 3.3 Relevanz zweckentfremdungsrechtlicher Fragestellungen im Rahmen mietrechtlicher Auseinandersetzungen
  • V. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der sog. Mietpreisbremse
    • 1. Hintergrund der Entscheidungen
    • 2. AG Neukölln: § 556d Abs. 2 BGB verfassungsgemäß, MietenbegrenzungsVO Berlin rechtmäßig
      • 2.1 Kein Grundrechtsverstoß durch § 556d BGB
      • 2.2 Rechtmäßigkeit auch der landesrechtlichen Regelungen in Berlin
    • 3. Klares Signal zur Begrenzung der Neuvermietungsmieten
  • VI. Fazit und Ausblick
    • 1. Kein Ende der Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Zweckentfremdungsverbote
    • 2. Weitere Zunahme und Verschärfung landesrechtlicher Zweckentfremdungsvorschriften
      • 2.1 Entwurf einer landesrechtlichen Regelung in Niedersachsen
      • 2.2 Entwurf einer landesrechtlichen Regelung auch in Hessen
      • 2.3 Verschärfung der landesrechtlichen Regelungen in Bayern
    • 3. “Dauerbrenner“ Zweckentfremdungsrecht
*
*)
Rechtsanwalt – Gleiss Lutz, Berlin

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