ZfIR 2016, 486
Vertragliche Gestaltung zur rechtssicheren Übertragung von Betreiberverantwortung auf den Facility Manager
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Delegation von Betreiberpflichten sind vielschichtig und komplex. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Übertragung von Betreiberpflichten auf den Facility Manager. Eine effektive Vertragsgestaltung ermöglicht es dem Gebäudeeigentümer, Betreiberpflichten rechtssicher auf den Facility Manager zu übertragen. Sinnvollerweise sollten auch Regelungen aufgenommen werden, die den Facility Manager verpflichten, regelmäßig Bericht zu erstatten und wesentliche Abläufe lückenlos zu dokumentieren.
Inhaltsübersicht
- I. Begriff der Betreiberverantwortung
- 1. Person des Betreibers
- 2. Verkehrssicherungspflicht als zivilrechtliche Betreiberverantwortung
- 2.1 Allgemeiner Rechtsgedanke
- 2.2 Umfang der Verkehrssicherungspflicht
- 3. Öffentlich-rechtliche Betreiberpflichten
- 4. Vertragliche Betreiberpflichten
- II. Delegation von Betreiberverantwortung
- III. Interne Vorkehrungen für externe Vergabe
- 1. Einzelne Vergabestrategien
- 2. Erfassung der Gebäudesubstanz
- IV. Rechtswirksame Delegation, Kontrolle und Dokumentation durch effektive Vertragsgestaltung
- 1. Vertragliche Regelung der Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Delegation
- 1.1 Klare Pflichtenbestimmung
- 1.2 Keine Aufgabenüberschneidung oder Zuständigkeitslücken
- 1.3 Auswahl eines zuverlässigen Auftragnehmers
- 1.4 Kompetenzen und Befugnisse
- 1.5 Ordnungsgemäße An- und Einweisung
- 2. Wirksame Aufsicht und Kontrolle
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur, Rechtsanwalt – Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, München
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