ZfIR 2015, 512
Zum neuen Wohnungsvermittlerrecht (Bestellerprinzip)
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Neues Gesetzesrecht
- 1. Auftraggeber des Wohnungsvermittlers
- 2. Provisionsanspruch des Wohnungsvermittlers bzw. -maklers
- 2.1 Textformerfordernis
- 2.2 Wohnungsbezogener Maklervertrag des Mieters
- 3. Verpflichtung zur direkten Provisionszahlung im Erfolgsfall
- 3.1 Gedeckelte Provisionshöhe
- 3.2 Provisionsschuldner
- 3.3 Keine Einrechnung der Provision in andere „Leistungen“
- 4. Bußgeldandrohung bei Rechtsverstößen
- III. Legale Umgehungsstrategien?
- 1. Treuwidrig-, Nichtigkeitsrisiken
- 1.1 Treu und Glauben
- 1.2 Nichtigkeit, insbesondere wegen Gesetzeswidrigkeit
- 1.3 AGB-Widrigkeit
- 1.4 Verwirkung
- 2. Umgehungsmodelle
- 2.1 Auswahlportale im Internet
- 2.2 Besichtigungsvereinbarung mit Mietinteressenten
- 2.3 Kooperationsvereinbarung zwischen Vermieter- und Mietermakler
- 2.4 Wohnungsvermittlung über einen Dritten
- 2.5 Angebote aus dem Wohnungslistenbestand des Maklers
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt und FA für Bau- und Architektenrecht in Berlin.
- 1
- BGBl I 2015, 610.
- 2
- Das MietNovG ändert das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4.11.1971 (BGBl I, 1745, 1747), das zuletzt durch Art. 4 des Gesetzes vom 20.9.2013 (BGBl I, 3642) geändert worden ist, in Art. 3.
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