ZfIR 2015, 505

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeRuben Pisal* / Thomas Schreiner**

Verbraucherschützende Widerrufsrechte und Informationspflichten im Zusammenhang mit der Begründung, Änderung und Aufhebung von Wohnraummietverhältnissen

Mit Wirkung zum 13.6.2014 hat der Gesetzgeber für Haustürgeschäfte und Geschäfte, die im Fernabsatz abgeschlossen werden, ein neues Verbraucherschutzrecht geschaffen. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Wohnungsvermittlung vom 20.9.2013 (BGBl I 2013, 3642 ff.), welches unter anderem die Vorgaben der sog. Verbraucherrechterichtlinie umsetzt (und – soweit für diesen Beitrag von Interesse – über deren Vorgaben deutlich hinausgeht), sind zahlreiche Änderungen, insbesondere das nur Verbrauchern in bestimmten Abschlusskonstellationen zustehende Widerrufsrecht betreffend, in das BGB eingearbeitet worden. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Besonderheiten des neuen Widerrufsrechts bei der Vermietung von Wohnraum und untersucht, ob die nunmehr bestehenden Informationspflichten und Widerrufsrechte bei Wohnraummietverträgen den unionsrechtlichen Vorgaben standhalten.

Inhaltsübersicht

  • I. Anwendbarkeit
    • 1. Verbrauchervertrag
    • 2. Entgeltliche Leistung des Unternehmers
    • 3. Besonderheiten bei Wohnraummietverträgen nach § 312 Abs. 4 BGB
  • II. Vermieterpflichten
    • 1. Offenlegungspflicht bei Anrufen des Vermieters (§ 312a Abs. 1 BGB)
    • 2. Information über das Widerrufsrecht
  • III. Widerrufsrechte des Mieters
    • 1. Widerrufsrecht bei Wohnraummietverträgen im Fernabsatz und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Mietverträgen
    • 2. Widerrufsfrist
    • 3. Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs
  • IV. Unionsrechtliche Vorgaben
  • V. Zusammenfassung
*
Dr. iur., Rechtsanwalt – Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Berlin.
**
Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner – RAe Dr. Kalsbach & Dr. Buchfink PartG mbB, Regensburg/Schwandorf.

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