ZfIR 2014, 520
Zur Zulässigkeit des Nachbarerbbaurechts
Nach Meinung des OLG Köln sollen Nachbarerbbaurechte unwirksam sein. Der BGH sah das bislang differenziert: Er hat unter bestimmten Voraussetzungen Nachbarerbbaurechte auch als wirksam angesehen. Der folgende Beitrag ist ein Plädoyer für die generelle Zulässigkeit des Nachbarerbbaurechts.
Inhaltsübersicht
- I. Zum Meinungsstand
- II. Nichtige und wirksame Nachbarerbbaurechte
- 1. Die Differenzierung des BGH
- 2. Der Grund für die Differenzierung
- III. Der Wortlaut des Erbbaurechtsvertrags – ein geeigneter Anknüpfungspunkt?
- IV. Praktische Beispiele
- V. Nur die generelle Zulassung des Nachbarerbbaurechts schafft Rechtssicherheit
- *
- Rechtsanwalt, Partner im Büro SammlerUsinger, Berlin.
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