ZfIR 2012, 495
Die Nebenkostenabgrenzung zwischen Zwangsverwalter und Ersteher
Obwohl die gesetzlichen Regelungen zur Zwangsverwaltung im Gesetz über die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung (ZVG) seit dem Jahr 1900 gelten, sind längst nicht alle Facetten in Literatur und Rechtsprechung abschließend geklärt. Dazu gehört zum Beispiel das Schicksal der vom Zwangsverwalter vereinnahmten Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters in dem zum Zeitpunkt des Zuschlags laufenden Abrechnungszeitraum. Zuletzt hat der BGH sich zu diesem Thema im Beschluss vom 17.11.2011 (V ZB 34/11, ZfIR 2012, 188) geäußert. Die Umsetzung der dort formulierten Rechtsansicht des BGH bringt in der Praxis aber Probleme. Damit soll sich der vorliegende Beitrag beschäftigen.
Inhaltsübersicht
- I. Grundlagen
- II. Guthaben des Mieters
- III. Nachzahlungen des Mieters
- IV. BGH vom 17.11.2011 – V ZB 34/11
- V. Praktische Schwierigkeiten bei der rechnerischen Ermittlung
- VI. Wohn- bzw. Teileigentum
- VII. Lösungsmöglichkeit
- VIII. Fazit
- *
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Zwangsverwalter, Leipzig.
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