ZfIR 2012, 489
Der lange Weg der verbrauchsabhängigen Benutzungsgebühren im Rahmen der öffentlichen Lasten nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG
Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.3.2012 – V ZB 185/11, ZfIR 2012, 504 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Der Sachverhalt
- II. Der Inhalt des Beschlusses unter Würdigung auch des Landgerichts
- 1. Konkreter Inhalt – Umsetzung im Landes- und Kommunalrecht
- 2 „Zusatzaussage“ – vom BGH (V. Zivilsenat) nun zu wenig gewürdigt
- III. Hat der V. Zivilsenat (ansonsten) „richtig“ entschieden?
- IV. Erster Umsetzungshinweis
- V. Nochmals: „Kritik“ einfach nicht gewürdigt – was macht das Landgericht?
- VI. Wo hält der BGH (IX. Zivilsenat) zu Gunsten der GS-Gläubiger Art. 14 GG parat?
- VII. War die „beschränkte“ Aussage überhaupt noch notwendig?
- VIII. Empfehlungen
- 1. Rechtsgrundlagen genauestens überprüfen
- 2. Vorsicht bei Ablösung von Kommunen etc. – Säumniszuschläge
- 3. Inhaltliche Überprüfung durch BVerfG auf Initiative von Grundschuldgläubigern?
- IX. Beispiel für „ausgeglichene“ Umsetzung
- X. Die Ungerechtigkeit solcher „heimlicher Absonderungsrechte“ (InsO)
- XI. Weitere derzeitige Verfahrenshemmnisse nach neuen Entscheidungen
- XII. Fazit: Es wird nicht einfacher – oder: „Handeln angesagt“
- *
- Dr. iur., Syndikus beim Sparkassenverband Baden-Württemberg, Stuttgart.
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