ZfIR 2012, 489

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012AufsätzePaul Fischer*

Der lange Weg der verbrauchsabhängigen Benutzungsgebühren im Rahmen der öffentlichen Lasten nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.3.2012 – V ZB 185/11, ZfIR 2012, 504 – in diesem Heft

Die Entscheidung des V. Zivilsenats des BGH lässt in ihrem Leitsatz nur die halbe Wahrheit ihres Inhalts erkennen. In Wirklichkeit hat sich ein Untergericht in der Lage gesehen, zu entscheiden dass verbrauchsabhängige Benutzungsgebühren keine Vorlast nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG sein können. Dabei wurde es in knappster Fassung eines BGH-Beschlusses gewissermaßen zur Räson gebracht. Dieser verdient Beachtung. Leider wurde die Zulässigkeit solcher Gebühren nicht nochmals grundlegend überprüft.

Inhaltsübersicht

  • I. Der Sachverhalt
  • II. Der Inhalt des Beschlusses unter Würdigung auch des Landgerichts
    • 1. Konkreter Inhalt – Umsetzung im Landes- und Kommunalrecht
    • 2 „Zusatzaussage“ – vom BGH (V. Zivilsenat) nun zu wenig gewürdigt
  • III. Hat der V. Zivilsenat (ansonsten) „richtig“ entschieden?
  • IV. Erster Umsetzungshinweis
  • V. Nochmals: „Kritik“ einfach nicht gewürdigt – was macht das Landgericht?
  • VI. Wo hält der BGH (IX. Zivilsenat) zu Gunsten der GS-Gläubiger Art. 14 GG parat?
  • VII. War die „beschränkte“ Aussage überhaupt noch notwendig?
  • VIII. Empfehlungen
    • 1. Rechtsgrundlagen genauestens überprüfen
    • 2. Vorsicht bei Ablösung von Kommunen etc. – Säumniszuschläge
    • 3. Inhaltliche Überprüfung durch BVerfG auf Initiative von Grundschuldgläubigern?
  • IX. Beispiel für „ausgeglichene“ Umsetzung
  • X. Die Ungerechtigkeit solcher „heimlicher Absonderungsrechte“ (InsO)
  • XI. Weitere derzeitige Verfahrenshemmnisse nach neuen Entscheidungen
  • XII. Fazit: Es wird nicht einfacher – oder: „Handeln angesagt“
*
Dr. iur., Syndikus beim Sparkassenverband Baden-Württemberg, Stuttgart.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell