ZfIR 2011, 505
Gegenwind aus Karlsruhe – Anleger geschlossener Immobilienfonds im Visier des BGH
Inhaltsübersicht
- I. Einführung in die Problematik
- II. Bisherige Tendenzen der Rechtsprechung
- III. Gängige Haftungsvermeidungsstrategien
- 1. Vereinbarung quotaler Haftungen
- 2. Kommanditistenmodell
- 3. Treuhandkonstruktionen
- IV. Die neue Rechtsprechung des BGH zur quotalen Haftung
- 1. Bezugsgröße der quotalen Haftung
- 2. Uneinheitliche OLG-Rechtsprechung
- 3. Urteile des BGH vom 8.2.2011
- 3.1 Individualvereinbarungen als Maßstab der quotalen Haftung
- 3.2 Anrechnung von Leistungen aus Gesellschaftsvermögen nur bei eindeutiger Vereinbarung mit dem Gesellschaftsgläubiger
- 3.3 Nominalbetrag des Darlehens als Bezugsgröße der quotalen Haftung
- 3.3.1 Restriktive Vertragsauslegung des BGH
- 3.3.2 Berücksichtigung von Zinsen und Kosten
- 3.3.3 Keine Anrechnung von Erlösen aus der Verwertung der Fondsimmobilie
- 3.3.4 Wirkung des Akzessoritätsgrundsatzes
- 3.3.5 Keine Tilgungsbestimmung nach § 366 Abs. 2 BGB
- 3.3.6 Sicherungsbedürfnis des Gläubigers
- 4. Zwischenfazit
- V. Die neue Rechtsprechung des BGH zum Kommanditisten- und Treuhandmodell
- 1. Freistellungsanspruch des Treugebers gegen die Anleger
- 2. Haftungsdurchgriff durch Abtretung des Freistellungsanspruchs
- 2.1 Urteil des BGH vom 5.5.2010
- 2.2 Urteilsserie des BGH vom 22.3.2011
- 2.2.1 Zulässigkeit der Abtretung
- 2.2.2 Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB
- 3. Verjährung des Freistellungsanspruchs
- 4. Keine Aufrechnungsmöglichkeit des Anlegers
- 5. Zwischenfazit
- VI. „Sanieren oder Ausscheiden“
- 1. Urteil des BGH vom 19.10.2009
- 2. Urteil des BGH vom 25.1.2011
- VII. Fazit
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht (Schwerpunkt im Recht geschlossener Immobilienfonds) – Kanzlei Lill Rechtsanwälte, Berlin.
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