ZfIR 2009, 489
Die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum wegen Wohngeldrückständen und die Problematik des Einheitswertbescheids
Mit der Einführung der Privilegierung von Wohngeldansprüchen bei der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum durch die Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG im Rahmen der zum 1.7.2007 in Kraft getretenen WEG-Novelle sollte die Stellung von Wohnungseigentümergemeinschaften im Zwangsversteigerungsverfahren verbessert werden. Tatsächlich stellen sich in der Praxis bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung wegen in den Rang des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG fallender Forderungen Probleme. Dies betrifft insbesondere den gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG erforderlichen Nachweis, dass die Forderungen die Grenze von 3 % des Einheitswertes überschreiten. Diese Problematik war bereits Gegenstand mehrerer Entscheidungen des BGH, zuletzt der Beschlüsse vom 2.4.2009 (V ZB 157/08) und 7.5.2009 (V ZB 142/08). Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung und die diskutierten Lösungsansätze bieten.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Die Beschlüsse des BGH vom 17.4.2008
- III. Entwicklung nach den Beschlüssen vom 17.4.2008
- IV. In der Literatur diskutierte Lösungsansätze
- 1. Auskunftsverlangen an den Schuldner
- 2. Rücknahme des Vollstreckungsantrages vor Festsetzung des Verkehrswertes
- 3. Zurückrechnung von der Grundsteuer
- 4. Anordnung der Zwangsverwaltung
- V. Die Beschlüsse des BGH vom 2.4.2009 und 7.5.2009
- VI. Gesetzgeberische Bemühungen
- VII. Fazit
- *
- Rechtsanwältin – Jürgens & Knösels, Mönchengladbach.
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