ZfIR 2019, 425

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 AufsätzeFriedrich L. Cranshaw*

Schnittstellen der Zwangsverwaltung zum Insolvenzverfahren und zur Sicherungsverwaltung

Die praktische Durchführung der Zwangsverwaltung weist eine Reihe von Schnittflächen mit anderen verfahrensrechtlichen Instrumenten auf, mit der parallelen Durchführung der Zwangsversteigerung, einem ggf. parallelen Insolvenzverfahren und einer sich an den Zuschlag eventuell anschließenden Sicherungsverwaltung nach § 94 ZVG. Diesen Schnittstellen widmet sich der folgende Beitrag.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung: Systeme der Durchsetzung der Forderungen der durch Grundpfandrechte gesicherten Gläubiger
    • 1. Systeme der Anspruchsdurchsetzung durch Grundpfandgläubiger
    • 2. Das Insolvenzverfahren
    • 3. Mittelbare Anspruchsdurchsetzung durch Teilungsversteigerung
    • 4. Behandlung von Drittsicherungsgebern
    • 5. Sicherungsverwaltung nach § 94 ZVG
  • II. Schnittstellenfeld Immobiliarvollstreckung und Gesamtvollstreckung
    • 1. Immobiliarvollstreckung und Insolvenzverfahren, primäre und sekundäre Schnittstellen
      • 1.1 Unabhängigkeit der Immobiliarvollstreckung
      • 1.2 Sekundäre Schnittstellen, einstweilige Einstellung nach § 30d ZVG auf Antrag des Insolvenzverwalters
      • 1.3 Insolvenzeröffnungsverfahren
    • 2. Schnittstelle „Rechtsschutzinteresse“ – Insolvenzverfahren und Immobiliarvollstreckung nach dem ZVG
      • 2.1 § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO
      • 2.2 Drittsicherheit
    • 3. „Kalte“ oder „stille“ Zwangsverwaltung als Schnittstelle zwischen Immobiliarvollstreckung und Insolvenzverfahren
    • 4. Schnittstelle „freihändige Veräußerung“
      • 4.1 Schnittstellenfeld und Auflösung
      • 4.2 Gläubigerfalle im Rahmen der Zwangsverwaltung
  • III. Parallel laufendes Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren
  • IV. Zuschlag und Zwangsverwaltung
    • 1. Folgen des Zuschlags für die Zwangsverwaltung, Rechtsgrundlagen der Aufhebung des Verfahrens
    • 2. Schnittstellenproblematik bei Erteilung bzw. Aufhebung des Zuschlags
      • 2.1 Erteilung des Zuschlags
      • 2.2 Aufhebung des Zuschlags
      • 2.3 Erleichterung der Schnittstellenbewältigung
        • 2.3.1 Rechtskraft der Zuschlagserteilung
        • 2.3.2 Fortsetzung bei Aufhebung des Zuschlags
        • 2.3.3 Verfahrensfolge § 148 Abs. 2 ZVG
        • 2.3.4 Antragsrücknahme nach Zuschlag
        • 2.3.5 Keine einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung
      • 2.4 Keine einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung
  • V. Fälle der Sicherungsverwaltung nach § 94 ZVG
    • 1. Normzweck und tatsächliche Phänomene, Eigentumsfreiheit des Erstehers versus Schutz der „Altgläubiger“
      • 1.1 Normzweck
      • 1.2 Keine Substanzveräußerung oder unmittelbar „Altgläubiger“ schädigende Belastung des Grundbesitzes
      • 1.3 „Tatsächliche Verfügungen“ des Erstehers
    • 2. Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwaltung, Antragsverfahren
      • 2.1 Antragsverfahren
      • 2.2 Verfahrensrechtliche Anordnungsvoraussetzungen
    • ZfIR 2019, 426
    • 3. Beginn und Ende der gerichtlichen Verwaltung nach § 94 ZVG
      • 3.1 Beginn der Verwaltung
      • 3.2 Beendigung
      • 3.3 Unbefriedigende ökonomische Ergebnisse in der Fallpraxis
    • 4. Durchführung der Sicherungsverwaltung
      • 4.1 Parallelität zwischen Vollzug von Sicherungsverwaltung und Zwangsverwaltung
      • 4.2 Interessenkollisionen und Doppelfunktionen
    • 5. Kriterien der Entscheidung für und gegen die Sicherungsverwaltung
      • 5.1 Entscheidungskriterien
      • 5.2 Kosten
    • 6. Folgen der Aufhebung des Zuschlags unter dem Aspekt des § 94 ZVG
    • 7. Beschränkte Eingriffsmöglichkeiten der Sicherungsverwaltung am Beispiel des „Notwohnungsrechtsfalls“ des OLG Bremen
      • 7.1 „Notwohnungsrechtsfall“
      • 7.2 Folgerung
  • VI. Prozessrisiken Beteiligter der Sicherungsverwaltung
    • 1. OLG Hamm, 2010
    • 2. OLG Düsseldorf, 1997
    • 3. OLG Hamburg, 1997
    • 4. Bedeutungslosigkeit der tatsächlichen Besitzerlangung für den Beschluss nach § 94 ZVG
    • 5. Fehlende Bindung des Sicherungsverwalters an vom Ersteher vor dem Zuschlag geschlossenen Mietvertrag
  • VII. „Dreifachverwaltungen“?
    • 1. Parallele Zwangsverwaltungsverfahren gegen den bisherigen Vollstreckungsschuldner und den Ersteher sowie die Sicherungsverwaltung gegen den Ersteher in ein- und dieselbe Immobilie
    • 2. Fragestellung bei parallelen Zwangsverwaltungs- und Sicherungsverwaltungsverfahren bei Aufhebung des Zuschlags, Lösungsansätze
      • 2.1 Folgen der Rechtskraft des Beschlusses über die Versagung des Zuschlags
      • 2.2 Fortsetzung des ursprünglichen Zwangsverwaltungsverfahrens
      • 2.3 Abrechnung, Vergütungsthematik
      • 2.4 „Rang“ der parallelen Verfahren
  • VIII. Vergütung des Sicherungsverwalters, Vergütungsschuldner
  • IX. Steuerliche Pflichten des Sicherungsverwalters
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Mutterstadt/Mannheim. Bei dem Aufsatz handelt es sich um die erweiterte schriftliche Fassung eines Vortrags, den der Verfasser anlässlich des Zwangsverwaltertag 2019 des DAV am 3. 4. 2019 in Berlin gehalten hat.

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