ZfIR 2017, 433
Die Rechtsprechung zum Zweckentfremdungsrecht im Jahr 2016 – Teil 1
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zur Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Zweckentfremdungsverbotsregelungen
- 1. Die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 8. 12. 2015
- 2. Die Entscheidung des VGH München vom 2. 12. 2016
- 3. Die Entscheidungen des VG Berlin vom 8. 6. 2016
- 3.1 Hintergrund der Entscheidungen
- 3.2 VG Berlin: Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ZwVbG
- 3.2.1 Keine Bedenken gegen die gesetzliche Ermächtigung in § 1 Abs. 2 Satz 1 ZwVbG sowie die Feststellung einer Gefährdung der Wohnraumversorgung
- 3.2.2 Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 17 VvB
- 3.2.3 Rechtfertigung auch des Eingriffs in Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 23 Abs. 1 VvB
- 3.2.4 Keine Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 ZwVbG auf gewerbliche Ferienwohnungsanbieter
- 3.2.5 Kein abweichendes Ergebnis unter Hinweis auf den allgemeinen Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 VvB
- 3.3 Begrenzte Überzeugungskraft der Ausführungen des VG Berlin
- 3.3.1 Keine Pflicht zur möglichst kleinräumigen Ausweisung des Zweckentfremdungsverbots?
- 3.3.2 Eingriff lediglich in die Berufsausübungsfreiheit?
- 3.3.3 Kein Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes?
- 3.3.4 Keine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung?
- III. Zur Reichweite des Zweckentfremdungsbegriffs
- 1. Der Wohnraum- und Zweckentfremdungsbegriff der ZwVbS Freiburg – VG Freiburg, Beschluss vom 11. 7. 2016
- 1.1 Hintergrund der Entscheidung
- 1.2 VG Freiburg: Keine Zweckentfremdung durch Leerstehenlassen von Räumen, die bereits vor Inkrafttreten der ZwVbS Freiburg und seither ununterbrochen anderen als Wohnzwecken dienten
- 1.3 Der besonderen Systematik der ZwVbS Freiburg geschuldete Entscheidung
- 2. Zur Reichweite der Genehmigungsfreistellung nach § 5 Abs. 4 ZeS, Art. 2 Satz 3 ZwEWG BY
- 2.1 Hintergrund der Entscheidungen
- 2.2 VG München: Genehmigungsbedürftige Zweckentfremdung
- 2.3 VGH München: Entfall der Genehmigungsbedürftigkeit aufgrund der Ausnahmeregelungen in § 5 Abs. 4 ZeS, Art. 2 Satz 3 ZwEWG BY
- 2.4 Überzeugende Entscheidung des VGH München
- 3. Zweckentfremdung bei mietfreier Überlassung von Wohnraum? – VG Berlin, Urteil vom 14. 12. 2016
- 3.1 Hintergrund der Entscheidung
- 3.2 VG Berlin: Mietfreie Überlassung von Wohnraum als Gästewohnungen unterfällt nicht dem abschließenden Katalog der Zweckentfremdungstatbestände in § 2 Abs. 1 ZwVbG
ZfIR 2017, 434
- 3.3 Trotz überzeugender Entscheidung letztlich Konterkarrierung des Gesetzeszwecks
- 3.4 Deutlich flexiblere Regelungskonzepte in den anderen Bundesländern
- 3.5 VG Berlin: Anknüpfung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG an zivilrechtliche Kategorie des Mietvertrags (§ 535 BGB)
- 3.6 Folge: Umgehungsrisiko
- 4. Zur Genehmigungsbedürftigkeit der Überlassung von Wohnraum nach dem sog. „dänischen Ferienmodell“ – VG Berlin, Urteil vom 14. 12. 2016
- 4.1 Hintergrund der Entscheidung
- 4.2 VG Berlin: „Vermietung“ i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG nur bei entgeltlicher Überlassung von Wohnraum
- 4.3 Konsequente Fortführung der eigenen Rechtsprechung
- *
- *)Rechtsanwalt – Gleiss Lutz, Berlin
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.