ZfIR 2016, 442
Vorfälligkeitsentschädigung nach bankseitiger Kündigung eines (bis 10. 6. 2010 geschlossenen) Verbraucherdarlehens und ggf. nachfolgender Zwangsversteigerung
Zugleich Besprechung BGH vom 19. 1. 2016 – XI ZR 103/15, ZfIR 2016, 447 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Bank kündigt: Folge Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen kumulativ?
- II. Die rechtlichen Argumente der Banken und die Stellungnahme des BGH
- 1. Zu den Hintergründen
- 2. Spezialnorm für Schadensberechnung
- 3. Gesetzeshistorie: Keine Kumulierung des Schadenersatzes
- 4. Gesetzesauslegung: Keine Regelungslücke
- 5. Regelwidrige Besserstellung des säumigen Schuldners?
- III. Stellungnahme
- 1. Rechtswidrigkeit der bisherigen Praxis
- 2. Keine realistischen Missbrauchsmöglichkeiten der BGH-Rechtsprechung:
- 3. Die Reichweite der Entscheidung für verschiedene Fallgruppen:
- IV. Fazit/Schlussfolgerungen
- 1. Zwangsversteigerungsverfahren
- 2. Hinweis auf den Kreditwiderruf und die für bestimmte Verträge geltende Ausschlussfrist 21. 6. 2016
- 3. Rechtslage für ab 11. 6. 2010 geschlossene Verträge
- *
- *)Rechtsanwalt, Mediator, Zwangsverwalter, Lüneburg
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