ZfIR 2014, 457
Veränderungen von Wohnungseigentum und Grundbuchgebühren nach dem GNotKG (Teil 1)
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Nachträgliche Änderungen der Teilungserklärung
- 1. Änderung der Miteigentumsanteile
- 1.1 Materielles Recht
- 1.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 2. Unterteilung von Wohnungseigentum, § 8 WEG analog
- 2.1 Materielles Recht
- 2.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 3. Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Wohnungseigentum
- 3.1 Materielles Recht
- 3.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 4. Übertragung einzelner Sondereigentumsräume
- 4.1 Materielles Recht
- 4.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 5. Umwandlung Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
- 5.1 Materielles Recht
- 5.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 6. Umwandlung Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum
- 6.1 Materielles Recht
- 6.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 7. Beendigung von Wohnungseigentum
- III. Nachträgliche Änderungen der Gemeinschaftsordnung
- 1. Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten
- 1.1 Materielles Recht
- 1.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 2. Übertragung von Sondernutzungsrechten
- 2.1 Materielles Recht
- 2.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 3. Löschung bzw. Aufhebung von Sondernutzungsrechten
- 3.1 Materielles Recht
- 3.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 4. Änderung von Vereinbarungen allgemein
- 4.1 Materielles Recht
- 4.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 5. Änderung der Kosten- und Lastentragungspflicht
- 5.1 WEG-Recht
- 5.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 6. Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung, § 12 Abs. 4 WEG
- 6.1 WEG-Recht
- 6.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 7. Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum und umgekehrt
- 7.1 Materielles Recht
- 7.2 Grundbuchgebühren nach GNotKG
- IV. Nachträgliche Veränderungen des WE-Grundstücks
- 1. Veräußerung einer Teilfläche
- 1.1 Veräußerung einer mit Sondereigentum bebauten Teilfläche: materielles Recht und Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 1.2 Veräußerung einer unbebauten Teilfläche: materielles Recht und Grundbuchgebühren nach GNotKG
- 2. Erwerb einer Teilfläche durch die Wohnungseigentümer
- *
- Dipl.-Rechtspfleger, Bezirksrevisor am Grundbuchamt München.
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