ZfIR 2012, 445

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012AufsätzeSimon Marschke*

Wissenszurechnung und Aufklärungspflichten des Grundstücksverkäufers im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Bei Grundstücksverkäufen können den Verkäufer Aufklärungspflichten treffen, deren Nichterfüllung gravierende Folgen haben kann. Verteilt sich die Kenntnis von potentiell aufklärungspflichtigen Umständen auf mehrere Wissensträger, ist bereits im Vorfeld eines Verkaufs ein gut funktionierender Informationsfluss notwendig, damit die innerhalb einer Organisationseinheit vorhandenen Informationen beim Verkauf auch zur Verfügung stehen. Welche Anforderungen die Rechtsprechung jüngst an die Wissensorganisation aufgestellt hat und wie etwa bestehende Aufklärungspflichten in der Praxis überhaupt erfüllt werden können, ist Gegenstand dieses Beitrags. Ergänzend wird erörtert, inwieweit die Auslagerung von immobilienwirtschaftlichen und technischen Aufgaben des Grundstückseigentümers auf Dienstleister zu anderen Ergebnissen führen kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Immobilienverkäufen
  • III. Wissenszurechnung
    • 1. Grundsätze der Wissenszurechnung
    • 2. Persönliche und zeitliche Grenzen der Wissenszurechnung
  • IV. Neuerliche Verschärfung der Informationsorganisationspflicht
  • V. Anwendbarkeit bei Aufgabenauslagerung auf Dienstleister
    • 1. Objektgesellschaft
    • 2. Konzerndienstleister
    • 3. Anwendbarkeit der Wissenszurechnung auf diese Fälle
  • VI. Hohe Anforderungen an Erfüllung der Aufklärungspflicht
  • VII. Problemlösung in der praktischen Anwendung
    • 1. Aus Verkäufersicht
      • 1.1 Verkäufer-Due-Diligence
      • 1.2 Einbeziehung von Dienstleistern
      • 1.3 Form der Aufklärung
      • 1.4 Rückversicherung beim Dienstleister
    • 2. Aus Käufersicht
      • 2.1 Bewirtschaftungssituation in Erfahrung bringen
      • 2.2 Benennung konkreter Wissensträger im Kaufvertrag
  • VIII. Fazit
*
Dr. iur., Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart, Fachbereich Immobilien Bauen Umwelt, Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (insb. Immobilientransaktionen und gewerbliches Mietrecht).

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