ZfIR 2008, 456

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 AufsätzeRobin Maletz* / Christian Hillebrand**

Die Problematik der Kostentragung für die Erstellung eines Energieausweises nach §§ 16 ff. EnEV 2007 für das Gebäude bei Wohnungseigentum

Die zum 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflicht, bei Neuvermietung oder Veräußerung einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen, bringt die Frage mit sich, wer bei Aufteilung in Wohnungseigentum die Kosten für dessen Erstellung zu tragen hat. Dies deswegen, weil Energieausweise für Gebäude zu erstellen sind, die Pflicht zur Vorlage aber nur den Wohnungseigentümer, der veräußern oder neu vermieten möchte, trifft. Im Folgenden soll zunächst erörtert werden, ob sich der Wohnungseigentümer bezüglich der Kosten an die Wohnungseigentümergemeinschaft halten kann, bevor zuletzt versucht werden soll, eine Lösung dieser praxisrelevanten Problematik aufzuzeigen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Problemstellung
  • III. Rechtslage
    • 1. Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer aus § 16 Abs. 2 WEG
      • 1.1 Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums
      • 1.2 Kosten der Instandhaltung und -setzung des gemeinschaftlichen Eigentums
      • 1.3 Kosten des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums
      • 1.4 Kosten der sonstigen Verwaltung
    • 2. Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 21 Abs. 4 WEG i. V. m. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG
  • IV. Ergebnis
*
*)
Rechtsanwalt und Notar, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
**
**)
stud. jur., Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

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