ZfIR 2008, 453
Keine Fortwirkung der Finanzierungsleistung des Mieters gegen Grundstückserwerber, Zwangs- und Insolvenzverwalter nach Abschaffung der §§ 57c, 57d ZVG
Inhaltsübersicht
- I. Auf die Mietzahlungen anrechenbare Finanzierungsleistung des Mieters
- 1. Entwicklung der Rechtsprechung in den 50-er und 60-er Jahren des 20. Jahrhunderts
- 2. Praktische Bedeutung der Rechtsprechung
- II. Streichung der §§ 57c, 57d ZVG
- III. Auswirkungen auf die Rechtsprechung zum Fortwirken der Finanzierungsleistung des Mieters
- 1. Vorteil für Erwerber und Gläubiger
- 2. Missbrauch der bisherigen Rechtsprechung in der Praxis
- 3. Schutz des Mieters
- 4. Schweigen des Gesetzgebers
- IV. Schlussbetrachtung
- *
- *)Vors. Richter am OLG a. D., Rostock
- 1
- 1)Zipperer, ZfIR 2007, 213; Bergsdorf/Thrum, ZfIR 2007, 164; Schmidberger/Weis, ZfIR 2008,170, 172.
- 2
- 2)Vom 22. 12. 2006, BGBl I, 3416, 3422.
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