ZfIR 2008, 445

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 AufsätzePatrick Brock*

Die zivilrechtlichen Auswirkungen der „Ahlhorn“-Rechtsprechung – eine rechtliche Analyse aus Investorenperspektive

Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. 06. 2007 zum Fliegerhorst Ahlhorn (ZfIR 2007, S. 859 ff. m. Anm. Grziwotz und m. Bespr. Fehr/Wichardt, ZfIR 2008, 221) hat in der Immobilienwirtschaft zu erheblicher Verunsicherung geführt, ob und wenn ja welche Grundstückskaufverträge mit Beteiligung der öffentlichen Hand auf Verkäuferseite ausschreibungspflichtig sind. Auch die nach dem vorgenannten Beschluss ergangenen - dem OLG Düsseldorf zum Teil deutlich widersprechenden - Entscheidungen anderer Vergabekammern haben nicht zu einer Klärung geführt. Der Schwerpunkt der bisherigen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der o. g. Thematik lag auf der vergaberechtlichen Seite. Nachfolgend wird daher zu der Frage Stellung genommen, wie sich die „Ahlhorn-Rechtsprechung“ zivilrechtlich auf einen Endinvestor auswirkt, der von einem Entwickler ein von diesem bebautes Grundstück kauft, das dieser von der öffentlichen Hand auf der Grundlage eines nach den Kriterien des OLG Düsseldorf ausschreibungspflichtigen Kaufvertrages erworben hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Auswirkungen im Verhältnis zwischen öffentlicher Hand und Entwickler (Erste Stufe)
    • 1. Stand der Rechtsprechung
    • 2. Nichtigkeit des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts
      • 2.1 Nichtigkeit gemäß § 13 Satz 6 VgV (analog)
      • 2.2 Nichtigkeit gemäß § 138 BGB
      • 2.3 Zwischenergebnis
    • 3. Nichtigkeit des dinglichen Verfügungsgeschäfts (Auflassung)
      • 3.1 Ausgangspunkt: Trennungs- und Abstraktionsprinzip
      • 3.2 Nichtigkeit des Verfügungsgeschäfts gemäß § 13 Satz 6 VgV (analog)
        • 3.2.1 Wortlaut
        • 3.2.2 Systematik
        • 3.2.3 Historie, Sinn und Zweck
          • 3.2.3.1 Rechtsschutz bei Nichtigkeit nur des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts
          • 3.2.3.2 Rechtsschutz bei Nichtigkeit auch des Verfügungsgeschäfts
        • 3.2.4 Zwischenergebnis
      • 3.3 Nichtigkeit des Verfügungsgeschäfts gemäß § 138 BGB
      • 3.4 Zwischenergebnis
  • III. Auswirkungen im Verhältnis zwischen Entwickler und Endinvestor (Zweite Stufe)
    • 1. Entwickler ist Eigentümer (Verfügungsgeschäft ist wirksam)
    • 2. Entwickler ist nicht Eigentümer (Verfügungsgeschäft ist unwirksam)
  • IV. Ergebnis
  • V. Ausblick
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner – Taylor Wessing, Berlin

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