ZfIR 2024, 521

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 AufsätzeWolfgang Schneider*

Aktuelle Nachweismöglichkeiten der Bestellung zum WEG-Verwalter

Am 16. 10. 2024 ist das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2024, Nr. 306). Mit Artikel 1 Nr. 2 des einen Tag später in Kraft getretenen Gesetzes wird erstmals die Möglichkeit einer rein virtuellen Eigentümerversammlung eröffnet. Nachdem bereits das WEMoG (BGBl I 2020, 2187) einige Änderungen bei den Regelungen zur Beschlussfassung der Wohnungseigentümer brachte, erweitert das Gesetz die bestehenden Möglichkeiten nunmehr um eine zusätzliche Variante. Die Möglichkeiten zur Beschlussfassung sind für Notare und Grundbuchgerichte u. a. für den Nachweis der Bestellung zum WEG-Verwalter im Rahmen einer vereinbarten Veräußerungsbeschränkung und bei Immobiliengeschäften für die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von Bedeutung.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Nachweismöglichkeiten der Bestellung zum WEG-Verwalter im Einzelnen
    • 1. Bestellung in der Gemeinschaftsordnung
      • 1.1 Bestellung bis zum 30. 11. 2020
        • 1.1.1 Bestellung des WEG-Verwalters
        • 1.1.2 Nachweis der Bestellung
      • 1.2 Bestellung ab dem 1. 12. 2020
    • 2. Gerichtliche Bestellung
      • 2.1 Gerichtliche Bestellung durch Urteil
        • 2.1.1 Bestellung des WEG-Verwalters
        • 2.1.2 Nachweis der Bestellung
      • 2.2 Gerichtliche Bestellung durch einstweilige Verfügung
        • 2.2.1 Bestellung des WEG-Verwalters
        • 2.2.2 Nachweis der Bestellung
      • 2.3 Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters
    • 3. Bestellung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer
      • 3.1 Bestellung des WEG-Verwalters
      • 3.2 Nachweis der Bestellung
    • 4. Bestellung im herkömmlichen Umlaufverfahren
      • 4.1 Bestellung des WEG-Verwalters
      • 4.2 Nachweis der Bestellung
    • 5. Bestellung im Umlaufverfahren durch Mehrheitsbeschluss
      • 5.1 Bestellung des WEG-Verwalters
      • 5.2 Nachweis der Bestellung
    • 6. Bestellung in einer hybriden Eigentümerversammlung
      • 6.1 Bestellung des WEG-Verwalters
      • 6.2 Nachweis der Bestellung
    • 7. Bestellung in einer virtuellen Eigentümerversammlung
      • 7.1 Bestellung des WEG-Verwalters
      • 7.2 Nachweis der Bestellung
*
*)
Weiland Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell