ZfIR 2024, 521
Aktuelle Nachweismöglichkeiten der Bestellung zum WEG-Verwalter
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Nachweismöglichkeiten der Bestellung zum WEG-Verwalter im Einzelnen
- 1. Bestellung in der Gemeinschaftsordnung
- 1.1 Bestellung bis zum 30. 11. 2020
- 1.1.1 Bestellung des WEG-Verwalters
- 1.1.2 Nachweis der Bestellung
- 1.2 Bestellung ab dem 1. 12. 2020
- 2. Gerichtliche Bestellung
- 2.1 Gerichtliche Bestellung durch Urteil
- 2.1.1 Bestellung des WEG-Verwalters
- 2.1.2 Nachweis der Bestellung
- 2.2 Gerichtliche Bestellung durch einstweilige Verfügung
- 2.2.1 Bestellung des WEG-Verwalters
- 2.2.2 Nachweis der Bestellung
- 2.3 Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters
- 3. Bestellung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer
- 3.1 Bestellung des WEG-Verwalters
- 3.2 Nachweis der Bestellung
- 4. Bestellung im herkömmlichen Umlaufverfahren
- 4.1 Bestellung des WEG-Verwalters
- 4.2 Nachweis der Bestellung
- 5. Bestellung im Umlaufverfahren durch Mehrheitsbeschluss
- 5.1 Bestellung des WEG-Verwalters
- 5.2 Nachweis der Bestellung
- 6. Bestellung in einer hybriden Eigentümerversammlung
- 6.1 Bestellung des WEG-Verwalters
- 6.2 Nachweis der Bestellung
- 7. Bestellung in einer virtuellen Eigentümerversammlung
- 7.1 Bestellung des WEG-Verwalters
- 7.2 Nachweis der Bestellung
- *
- *)Weiland Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
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