ZfIR 2023, 562
Doppelte Voreintragung einer GbR im Grundstücksverkehr ab 1. 1. 2024
Inhaltsübersicht
- I. Entwicklungsstufen
- 1. Traditionelle Gesamthandslehre
- 2. Rechtsfortbildung durch BGH im Jahr 2001
- 3. Interimszeit mit Namens-GbR ohne Bezeichnung von Gesellschaftern
- 4. Regelung im ERVGBG (ab 18. 8. 2009 bis 31. 12. 2023)
- II. Neue Rechtslage ab 1. 1. 2024
- 1. Voreintragung im Gesellschaftsregister bei Rechtserwerb
- 2. Keine Grundbucheintragung ohne Gesellschaftsregistereintragung
- 3. Grundbucheintragung eines Rechts für die GbR mit Namen und Sitz
- 4. Änderung des Namens der eGbR
- III. Übergangsregelungen ab 1. 1. 2024 für Altfälle
- 1. Eintragungen bei einem Recht der GbR
- 2. Bewilligung der Gesellschafter und ggf. der Gesellschaft
- 3. Veränderungen im Gesellschafterbestand der GbR
- 4. Vor dem 1. 1. 2024 beantragte Grundbuchverfahren
- *
- *)Notar a. D., Honorarprofessor der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Cooperative State University, Dozent der Notarkammer Baden-Württemberg, ehem. Dozent der Notarakademie Baden-Württemberg, Patennotar im Gutachtendienst des Deutschen Notarinstituts, Heidenheim/Brenz
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