ZfIR 2022, 517

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 AufsätzeFlorian Jacoby*

Auswirkungen der WEG-Reform auf zwangsverwaltete Eigentumswohnungen

Die WEG-Reform 2020 hat die Rechtsverhältnisse und die Rechtsinstitute des WEG tiefgreifend verändert. Der folgende Beitrag will einen Überblick über die Reform geben, der bereits erste Rechtsprechung des BGH zum reformierten Recht einbezieht. Auf Anregung der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV berücksichtigt der Beitrag die Auswirkungen dieser Reform auf die Zwangsverwaltung. Allerdings wird die Zwangsverwaltung nicht spezifisch von der Reform betroffen, sondern wird allein wie jeder Beteiligte von den allgemeinen Änderungen erfasst.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Neuordnung der Gemeinschaft und Rechtsverhältnisse
    • 1. Rechtsbeziehungen nach WEMoG
      • 1.1 Haftung nach altem Recht
      • 1.2 Haftung nach neuem Recht
    • 2. Zur Natur der Gemeinschaft
    • 3. Verwaltungsanspruch eines Eigentümers
      • 3.1 Anspruch auf Verwaltungshandlung
      • 3.2 Anspruch auf Beschlussfassung
    • 4. Wohnungseigentumsverwalter
    • 5. Auswirkungen auf die Zwangsverwaltung
  • II. Störungsabwehr
    • 1. Zuständigkeit der Gemeinschaft bei Störungen
    • 2. Störungen auch des Sondereigentums
    • 3. Störungen bei Vermietung
    • 4. Auswirkungen auf die Zwangsverwaltung
  • III. Beschlussfassung und Versammlung
  • IV. Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
    • 1. Rechtsbehelfe
    • 2. Auswirkungen auf Zwangsverwalter
  • V. Bauliche Veränderungen und deren Kosten
    • 1. Bauliche Veränderung, § 20 WEG
    • 2. Kosten und Nutzungen, § 21 WEG
  • VI. Zum Schluss
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld sowie Direktor an der dortigen Forschungsstelle für Immobilienrecht. Dem Beitrag liegt ein Referat zugrunde, das der Verfasser am 30. 3. 2022 auf der Jahrestagung der Zwangsverwalter 2022 gehalten hat. Die Nachweise sollen eine Orientierung ermöglichen, Vollständigkeit wird nicht angestrebt.

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