ZfIR 2021, 570
Die Risikoersparnis bei Nichtabnahme und vorzeitiger Ablösung von Immobiliardarlehen
Wie hoch sind die Abzüge für die Risikoersparnis bei der Vorfälligkeitsentschädigung? Die von der Kreditwirtschaft verbreiteten Ansichten über den Umfang des ersparten Risikos von durchschnittlich gerade einmal 0,05 – 0,15 Prozentpunkten jährlich lassen sich vor dem Hintergrund der im Sollzinssatz enthaltenen Risikoaufschläge bei Vertragsschluss nicht rechtfertigen. Aber genau auf diese Aufschläge bei Vertragsschluss kommt es für den Umfang der Risikoersparnis an.
ZfIR 2021, 571Inhaltsübersicht
- I. Umstrittene Risikoersparnis bei der Kalkulation von Zinsentschädigungen
- II. Die Zweifelfragen zur Ermittlung des Umfangs der Risikoersparnis
- III. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Ermittlung der Risikoersparnis
- 1. Auswertung der einschlägigen BGH-Rechtsprechung
- 2. Die arithmetische Gleichheit der Zinsentschädigung nach den beiden rechtlich zulässigen Kalkulationsmethoden
- IV. Die Komponenten der Risikoersparnis
- 1. Der Ersatz des Erfüllungsinteresses
- 2. Der Standardrisikokostenaufschlag
- 2.1 Die Abgrenzung zu den ersparten Verwaltungskosten
- 2.2 Die Quantifizierung der Standardrisikokosten
- 3. Der zusätzliche Risikokostenaufschlag gegen unerwartete Verluste
- 3.1 Das bankliche Kalkül eines zusätzlichen Zinsaufschlags
- 3.2 Die Schlussfolgerungen aus der Analyse unerwarteter Verluste
- V. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. rer. pol. habil., Diplom-Volkswirt, Sachverständiger, Inhaber der Fa. Wehrt – Unabhängige Beratungsdienstleistungen in Finanzen und Kredit GmbH, Buxtehude
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