ZfIR 2023, 515

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 AufsätzeVera Hiller*

(Grundbuch)rechtliche Probleme bei der Sicherstellung von Immobilien durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)

Der Beitrag stellt zunächst kurz die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) vor, die in Deutschland seit dem 1. 1. 2023 für die Durchsetzung von EU-Finanzsanktionen zuständig ist, soweit Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen – die auch Immobilien umfassen – betroffen sind. Es wird die Bedeutung des „Einfrierens“ als wesentlicher Bestandteil der Sanktionen erläutert und aufgezeigt, dass es für die effektive Durchsetzung des „Einfrierens“ von Immobilien einer grundbuchrechtlichen „Begleitung“ bedarf, welche die derzeitige gesetzliche Regelung jedoch nicht gewährt. Anschließend werden die daraus resultierenden praktischen Konsequenzen dargestellt, die sich für die ZfS und die Rechtspfleger bei den Grundbuchämtern ergeben. Zudem wird kursorisch erläutert, dass die derzeitige Gesetzeslage auch das rechtliche Risiko für Notare, Immobilienmakler und potenzielle Geschäftspartner von Personen, die sich auf einer Sanktionsliste befinden, erhöht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Rechtsgrundlagen
    • 1. EU-Verordnungen
    • 2. Das „Einfrieren“ und das „Bereitstellungsverbot“ im Sinne der EU-Verordnung
      • 2.1 Das „Einfrieren“ (wirtschaftlicher Ressourcen)
      • 2.2 Das „Bereitstellungsverbot“
    • 3. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG)
    • 4. „Sicherstellung“ von unbeweglichem Vermögen nach §§ 3, 4 SanktDG
      • 4.1 Eintragung eines Sperrvermerks
      • 4.2 § 38 GBO
    • 5. Rechtliche Konsequenzen
      • 5.1 Praktische Probleme für die ZfS und Rechtspfleger
      • 5.2 Rechtliche Risiken für Beteiligte
  • III. Ausblick
*
*)
Dr. iur., Regierungsrätin bei der Generalzolldirektion, Köln. Die Autorin war bis zum 30. 6. 2023 Teil des Aufbaustabs der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die derzeit noch die Direktion XI der Generalzolldirektion ist. Der Beitrag gibt ihre persönliche Meinung wieder.

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