ZfIR 2023, 509
Der moderne Hotelmietvertrag
Eine Analyse bisheriger Inhalte des Hotelmietvertrags unter dem Blickwinkel, was wir in den letzten Jahren dazu gelernt haben. In Zukunft werden intelligentere Klauseln in modernen Hotelmietverträgen notwendig, um auf neue Herausforderungen der Branche adäquat reagieren zu können und um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Der Beitrag widmet sich im Detail flexibleren Mietmodellen, neuen Spielarten der Indexierungsklauseln sowie zusätzlichen Möglichkeiten der Absicherung durch gestiegenes Sicherungsbedürfnis in Hotelbetreiberverträgen.
Inhaltsübersicht:
- I. Hotelmietvertrag als Standard
- II. Notwendigkeit intelligenterer Varianten der bestehenden Klauseln
- 1. Abgrenzung einschlägiger Vertragsarten
- 1.1 Abgrenzung zwischen Pachtvertrag und Mietvertrag
- 1.2 Mietverträge mit Werkvertragselementen
- 2. Flexible Modelle zur Vereinbarung der Miete
- 2.1 Festmiete
- 2.2 Variable Miete
- 2.3 Umsatzmiete mit Fixmietbestandteil
- 3. Lehren für die Vertragsgestaltung aus der Corona-Pandemie
- 3.1 Rücklagenbildung als Bestandteil der Interessenabwägung
- 3.2 Umsatzrückgang aufgrund behördlicher Anordnung oder geänderten Kundenverhaltens?
- 3.3 Gegenwärtige und künftige Vertragsgestaltungen
- 4. Indexierungsklauseln im Umfeld steigender Inflation
- 4.1 Indexmieten in Hotelbetreiberverträgen
- 4.2 Anwendbarkeit von § 313 BGB aufgrund Inflation
- 5. Steigende Bedeutung von Mietsicherheiten in Krisen
- 5.1 Bürgschaften und Patronatserklärungen
- 5.1.1 Bürgschaft
- 5.1.2 Patronatserklärung
- 5.2 Sicherheiten im Zusammenhang mit dem FF&E
- 5.2.1 Sicherungsübereignung des FF&E
- 5.2.2 Kontoverpfändung des FF&E-Reservekontos
- 6. Weitere in den Fokus geratene Vorgaben für Hotelbetreiber
- 6.1 Betriebspflicht
- 6.2 Hotelstandard und -marke
- 6.3 Reporting
- III. Fazit
- *
- *)LL.M. (Miami), Rechtsanwalt, Partner und Leiter der Global Hotels, Leisure & Gaming Group bei Hogan Lovells, Frankfurt/M.
- **
- **)Rechtsanwältin, Senior Associate im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht/Hospitality bei Hogan Lovells, München.Mit Dank an Elias Ploner, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht bei Hogan Lovells.
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