ZfIR 2022, 481

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 AufsätzeMarkus Brucker* / Christoph Just**

Immobilien und Steuern 2020/21

Nach Unterbrechung in den letzten („Corona“-)Jahren, setzen wir den Jahresüberblick über maßgebliche steuerrechtliche Entscheidungen fort. Wir danken der Redaktion für das Vertrauen, einen interessanten, praxisnahen Überblick geben zu können, der nicht vollständig, sondern subjektiv ist und einen gewissen Querschnitt über maßgebliche und praxisrelevante Bereiche darstellt, den die Entscheidungspraxis 2020/2021 lieferte. Wir wünschen eine interessante und aufschlussreiche Lektüre!

Inhaltsübersicht

  • I. Gesetzesänderungen
    • 1. Grundsteuer
      • 1.1 Hintergrund
      • 1.2 Grundlage der Neuregelung
      • 1.3 Umsetzung im Verfahren
        • 1.3.1 Dreistufiges Verfahren
        • 1.3.2 Zeitachse
      • 1.4 Öffnungsklausel: Länderspezifische Abweichungen
        • 1.4.1 Nur Steuermesszahl abweichend
        • 1.4.2 Bewertung und Steuermesszahlen abweichend
        • 1.4.3 Baden-Württemberg: Bodenwertmodell
        • 1.4.4 Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen: Flächenmodelle
      • 1.5 Bewertung
    • 2. Grunderwerbsteuer
  • II. Rechtsprechung
    • 1. Einkommensteuer
      • 1.1 Einkünfteerzielungsabsicht: Ohne sie ist aus steuerlicher Sicht alles nichts
      • 1.2 Dauerthema anschaffungsnaher Herstellungsaufwand: Was ist eine Anschaffung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG und welche Bemessungsgrundlage gilt?
      • 1.3 Baubetreuungsaufwand – Herstellungskosten oder doch sofort abzugsfähig?
    • 2. Gewerbesteuer
    • 3. Umsatzsteuer
      • 3.1 Trendwende? – Aufteilung von Vorsteuerbeträgen nach Umsatzschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden
      • 3.2 (Partielle) Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachtet und teilweise untervermieteten Grundstücks
    • 4. Grunderwerbsteuer
      • 4.1 Fortentwicklung bei Instandhaltungsrücklagen: Anteilige Instandhaltungsrücklage mindert bei Erwerb von Teileigentum nicht den vertraglichen Kaufpreis als Bemessungsgrundlage
      • 4.2 Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung
      • 4.3 Aufpassen bei Treuhandgestaltungen: Grunderwerbsteuer bei treuhänderischem Erwerb
      • 4.4 Achtung: Erschließungsaufwendungen können Teil der Bemessungsgrundlage sein und sind dann nicht vom Kaufpreis abzuziehen
  • III. Gesetzesänderungen sowie Verwaltungspraxis
    • 1. Gesetzesänderung bei der verbilligten Vermietung
    • 2. Die Verteilung von Erhaltungsaufwand und der Erbfall
*
*)
Dipl.-Fw. (FH), Steuerberater, Kanzlei Bangert & Brucker, PartGmbH Steuerberatungsgesellschaft, Reilingen
**
**)
LL.M., RA und FAStR, SCHULTE RECHTSANWÄLTE., Frankfurt/M.

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