ZfIR 2022, 481
Immobilien und Steuern 2020/21
Inhaltsübersicht
- I. Gesetzesänderungen
- 1. Grundsteuer
- 1.1 Hintergrund
- 1.2 Grundlage der Neuregelung
- 1.3 Umsetzung im Verfahren
- 1.3.1 Dreistufiges Verfahren
- 1.3.2 Zeitachse
- 1.4 Öffnungsklausel: Länderspezifische Abweichungen
- 1.4.1 Nur Steuermesszahl abweichend
- 1.4.2 Bewertung und Steuermesszahlen abweichend
- 1.4.3 Baden-Württemberg: Bodenwertmodell
- 1.4.4 Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen: Flächenmodelle
- 1.5 Bewertung
- 2. Grunderwerbsteuer
- II. Rechtsprechung
- 1. Einkommensteuer
- 1.1 Einkünfteerzielungsabsicht: Ohne sie ist aus steuerlicher Sicht alles nichts
- 1.2 Dauerthema anschaffungsnaher Herstellungsaufwand: Was ist eine Anschaffung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG und welche Bemessungsgrundlage gilt?
- 1.3 Baubetreuungsaufwand – Herstellungskosten oder doch sofort abzugsfähig?
- 2. Gewerbesteuer
- 3. Umsatzsteuer
- 3.1 Trendwende? – Aufteilung von Vorsteuerbeträgen nach Umsatzschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden
- 3.2 (Partielle) Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachtet und teilweise untervermieteten Grundstücks
- 4. Grunderwerbsteuer
- 4.1 Fortentwicklung bei Instandhaltungsrücklagen: Anteilige Instandhaltungsrücklage mindert bei Erwerb von Teileigentum nicht den vertraglichen Kaufpreis als Bemessungsgrundlage
- 4.2 Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung
- 4.3 Aufpassen bei Treuhandgestaltungen: Grunderwerbsteuer bei treuhänderischem Erwerb
- 4.4 Achtung: Erschließungsaufwendungen können Teil der Bemessungsgrundlage sein und sind dann nicht vom Kaufpreis abzuziehen
- III. Gesetzesänderungen sowie Verwaltungspraxis
- 1. Gesetzesänderung bei der verbilligten Vermietung
- 2. Die Verteilung von Erhaltungsaufwand und der Erbfall
- *
- *)Dipl.-Fw. (FH), Steuerberater, Kanzlei Bangert & Brucker, PartGmbH Steuerberatungsgesellschaft, Reilingen
- **
- **)LL.M., RA und FAStR, SCHULTE RECHTSANWÄLTE., Frankfurt/M.
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