ZfIR 2020, 421
Grundstückskaufvertrag – Keine Formbedürftigkeit einer nachträglichen Vereinbarung über die Nutzungsbeschränkung eines Grundstücks nach bindend erklärter Auflassung
Zugleich Besprechung BGH v. 11. 10. 2019 – V ZR 7/19, ZfIR 2020, 425 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Rechtlicher Rahmen der Entscheidung – Formbedürftigkeit und deren Ausnahmen
- 1. In Rechtsprechung und Literatur diskutierte Ausnahmen von der Formbedürftigkeit
- 2. Grundsatzurteil des BGH vom 14. 9. 2018 – Formfreiheit nach bindender Auflassung
- III. Anschlussentscheidung des BGH vom 11. 10. 2019
- 1. Eine Nutzungsbeschränkung berührt die Erwerbs- und Veräußerungspflichten nicht
- 2. Vorliegen einer Änderung/Neubegründung von Erwerbs- und Veräußerungspflichten
- 3. Drohende Gesamtnichtigkeit und Heilbarkeit von Formmängeln nach Auflassung
- IV. Fazit
- *
- *)Dr. iur. Thomas Gohrke und Patrick Gocht sind Rechtsanwälte bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig/Hannover
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