ZfIR 2020, 421

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 AufsätzeThomas Gohrke / Patrick Gocht*

Grundstückskaufvertrag – Keine Formbedürftigkeit einer nachträglichen Vereinbarung über die Nutzungsbeschränkung eines Grundstücks nach bindend erklärter Auflassung

Zugleich Besprechung BGH v. 11. 10. 2019 – V ZR 7/19, ZfIR 2020, 425 – in diesem Heft

Die Beurkundungspflicht für Grundstückskaufverträge endet nach der Entscheidung des BGH vom 14. 9. 2018 grundsätzlich mit der Erklärung der Auflassung. Nur ausnahmsweise soll nach diesem Zeitpunkt für nachträgliche Vereinbarungen erneut eine Beurkundung erforderlich werden. Mit diesem Beitrag soll aus Anlass des aktuellen BGH-Urteils vom 11. 10. 2019 der für diese Ausnahme gesetzte rechtliche Rahmen zur Beurteilung der Beurkundungspflicht aufgezeigt und zusammengefasst werden. Zudem werden hieraus Kriterien abgeleitet und eine Übersicht gegeben, anhand derer die Beurkundungspflicht von nachträglichen Vereinbarungen beurteilt werden kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Rechtlicher Rahmen der Entscheidung – Formbedürftigkeit und deren Ausnahmen
    • 1. In Rechtsprechung und Literatur diskutierte Ausnahmen von der Formbedürftigkeit
    • 2. Grundsatzurteil des BGH vom 14. 9. 2018 – Formfreiheit nach bindender Auflassung
  • III. Anschlussentscheidung des BGH vom 11. 10. 2019
    • 1. Eine Nutzungsbeschränkung berührt die Erwerbs- und Veräußerungspflichten nicht
    • 2. Vorliegen einer Änderung/Neubegründung von Erwerbs- und Veräußerungspflichten
    • 3. Drohende Gesamtnichtigkeit und Heilbarkeit von Formmängeln nach Auflassung
  • IV. Fazit
*
*)
Dr. iur. Thomas Gohrke und Patrick Gocht sind Rechtsanwälte bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig/Hannover

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell