ZfIR 2018, 373
Rechtsprobleme bei der Eintragung von Zwangshypotheken
Die Zwangsvollstreckung wegen Geldansprüchen in ein Grundstück kann durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch des Schuldners erfolgen. Die Eintragung einer Zwangshypothek nach § 867 Abs. 1 ZPOist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, so dass die Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sein müssen. Zugleich ist die Eintragung aber auch ein nach den Vorschriften und Verfahrensgrundsätzen der Grundbuchordnung zu behandelndes Grundbuchgeschäft. Gerade durch dieses Zusammenwirken von Zivilprozess- und Grundbuchverfahrensrecht ist das Verfahren nicht ohne weiteres übersichtlich und deshalb nicht einfach. Die neuere Rechtslage soll dargestellt werden.
Inhaltsübersicht
- I. ZPO-Vollstreckung
- 1. Vollstreckungsarten und Zuständigkeit des Grundbuchamts
- 2. Titel für den Gläubiger
- 2.1 Prüfungspflicht des Grundbuchamts
- 2.2 Forderung und Mindesthöhegebot
- 2.2.1 Mindesthöhegebot
- 2.2.2 Details der Forderung
- 2.2.3 Zinsen/Basiszinssatz
- 2.3 Zustellungsnachweis
- 3. Doppelsicherungsverbot
- 4. Vollstreckungsverbot
- 5. Eintragungsantrag des Gläubigers
- 5.1 Schriftlichkeit
- 5.2 Bevollmächtigter
- 5.3 Zurückbleiben des Antrags hinter Titel
- 5.4 Rücknahme des Antrags
- 5.5 Belastungsgegenstand
- 5.5.1 Einzelgrundstück pro Schuldner
- 5.5.2 Verbot eines Gesamtrechts und Ausnahmen
- 5.6 Verteilung der Forderung
- 5.7 Bezeichnung des Belastungsobjekts, § 28 GBO
- 5.8 Eigentümer als Schuldner des Titels
- 5.9 Bezeichnung des Gläubigers
- 5.9.1 Genaue Bezeichnung des Berechtigten
- 5.9.2 Gemeinschaftsverhältnis
- 5.10 Zug-um-Zug-Leistungspflicht
- 5.11 Mängel des Eintragungsantrags
- 6. Grundbucheintragung
- 6.1 Buchrecht
- 6.1.1 Rechtscharakter
- 6.1.2 Währungsangabe
- 6.1.3 Eintragungsvermerk auf dem Titel
- 6.2 Mängel bei der eingetragenen Zwangshypothek
- 6.2.1 Nichtige und anfechtbare Eintragungen
- 6.2.2 Amtswiderspruch § 53 GBO/Widerspruch § 899 BGB
- II. Verwaltungszwangsverfahren
- 1. Grundlagen
- 2. Verfahrensgrundsätze
- 3. Einzelne Verfahren
- 3.1 Steuerforderungen
- 3.2 Sozialversicherungsträger
- 3.3 Gemeindekasse
- 3.4 Gerichtskosten
- III. Grundbuchbeschwerde
- IV. Grundbuchgebühren
- *
- *)Notar a.D., Honorarprofessor der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Cooperative State University, Dozent der Deutschen Anwalt-/Notarakademie, ehem. Dozent der Notarakademie Baden-Württemberg, Patennotar im Gutachtendienst des Deutschen Notarinstituts, Heidenheim/Brenz
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