ZfIR 2018, 365
Der Notverkauf eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks
Der Verkauf einer wertausschöpfend belasteten Immobilie ist für Erwerber nicht risikofrei, wenn der Veräußerer trotz des Verkaufs Insolvenz anmelden muss. Der nachfolgende Beitrag soll die Möglichkeiten aufzeigen, die Risiken für den Erwerber durch die Vertragsgestaltung zu minimieren. Dabei wird auch erörtert, ob sich die Rechtslage für den Erwerber nach neuem Anfechtungsrecht 2017 in milderem Licht beurteilen lässt.
Inhaltsübersicht
- I. Der Sachverhalt – freihändiger Notverkauf
- 1. Ausgangspunkt
- 2. Zeitliche Abgrenzung zwischen bisherigem und neuem Recht
- II. Immobilienverkauf und Verkäuferinsolvenz
- 1. Vormerkungsschutz, Sicherungseigentum und Rückschlagsperre
- 1.1 Schutz der Eigentumsverschaffung hinsichtlich der Immobilie
- 1.2 Zubehör und weitere mitverkaufte bewegliche Sachen
- 1.3 Rückschlagsperre (§ 88 InsO) als Risiko?
- 2. Anfechtungsrechte des Insolvenzverwalters
- 2.1 Ansatz
- 2.2 Bisheriger und unverändert weiter geltender Grundtatbestand des § 133 Abs. 1 InsO
- 2.3 Neues Recht zur Vorsatzanfechtung gem. § 133 Abs. 2 und 3 InsO
- 3. Der Irrtum: keine Probleme bei Bargeschäft?
- 3.1 Frühere Fassung des § 142 InsO und Konsequenzen
- 3.2 Neue Fassung des § 142 InsO (durch das Anfechtungsrecht 2017) und Konsequenzen
- 4. Die Rettung: fehlende Gläubigerbenachteiligung?
- 5. Sonderfälle von Gegenleistungen: (zusätzliche) Schuldübernahme und Wohnungsrecht
- III. Sicherung durch Vertragsgestaltung?
- *
- *)Prof. Dr. iur., Dr. phil., Notar, Regen und Zwiesel
- **
- **)Prof. Dr. iur., Präsident des LG Passau a. D.
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