ZfIR 2016, 377
Zur Bedeutung konsistenter Vertragsgestaltung im Immobilien- und Baurecht
Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 25. 2. 2016 – VII ZR 156/13, ZfIR 2016, 419 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. AGB-rechtliche Anforderungen
- 1. Das Transparenzgebot
- 2. Das Verbot überraschender Klauseln
- 3. Die Risiken bei Erläuterungen und Belehrungen
- 4. Relevanz im „B2B“-Bereich?
- 5. Die einheitliche Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen
- II. Mietrechtliches Schriftformgebot
- 1. Die grundlegenden Anforderungen
- 2. Anlagen- und Nachtragsgestaltung
- 3. Vertragsunterschriften
- 3.1 Konsistenz mit Rubrum-Angaben
- 3.2 Konsistenz mit gesetzlich vorgesehenen Vertretungsformen
- 3.3 Konsistenz mit Handelsregister-Eintragungen?
- 4. Abhilfemöglichkeiten?
- 4.1 Treuwidrigkeitseinwand, § 242 BGB
- 4.2 Schriftformheilungsklausel
- 4.3 Vorsorgeklausel
- III. Vertragsauslegung
- 1. Vertragsart: Kauf- oder Werkvertrag?
- 2. Haftungsausschluss und Beschaffenheitsvereinbarung beim Immobilienkauf
- 3. Bauvertraglich geschuldetes Erfolgs- und Bausoll
- 3.1 Die grundlegende Bedeutung konsistenter Vertragsgestaltung
- 3.2 Erfolgssoll: Funktionstauglichkeit versus Ausführungsdetail
- 3.3 Bausoll: Globalpauschalvertrag versus Bauumstandsdetail
- 3.3.1 Variante 1: Der Abgeltungsumfang der vereinbarten Pauschalvergütung wird begrenzt
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- 3.3.2 Variante 2: Der Leistungsaufwand wird zur Geschäftsgrundlage des Vertrags gemacht
- 3.3.3 Variante 3: Keine Beschränkung der Risikotragung des Auftragnehmers
- IV. Ausübungs- und Prozessführungsbefugnis für Gewährleistungsrechte wegen Mängeln am WEG-Gemeinschaftseigentum
- V. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Squire Patton Boggs, Berlin
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