ZfIR 2015, 423
Die Verwaltung im Rahmen des § 25 ZVG
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zweck des § 25 ZVG
- 1. Kein Verschuldenserfordernis
- 2. Fehlende Dringlichkeit
- 3. Gründe in der Person des Schuldners
- III. Inhalt des § 25 ZVG
- 1. Verfahren
- 1.1. Anordnung
- 1.2 Entscheidungszwang
- 1.3 Ermessen bei der Mittelauswahl
- 1.4 Beendigung
- 1.4.1 Antragsrücknahme
- 1.4.2 Vorschussverweigerung
- 1.4.3 Zuschlagsbeschluss
- 1.4.4 Rücknahme des Zwangsversteigerungsantrags
- 1.4.5 Antrag durch den Schuldner
- 1.4.6 Anordnung der Zwangsverwaltung
- 1.4.7 Sicherheitsleistungen durch den Schuldner
- 2. Art der Maßnahmen
- IV. Anordnung einer Verwaltung
- 1. Stellung des Verwalters
- 2. Befugnisse des Verwalters
- 3. Vergütung des Verwalters
- V. Abgrenzung zur Zwangsverwaltung
- VI. Abgrenzung zur gerichtlichen Verwaltung
- VII. Vorteile des Verwaltung nach § 25 ZVG
- VIII. Fazit
- *
- Rechtsanwalt, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Hüsch und Partner, Neuss.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.