ZfIR 2015, 416

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeAlmut Diederichsen* / Alexa Zimmer**

Grenzüberschreitender Erwerb französischer Immobilien

Ein Überblick aus Sicht deutscher Investoren

Frankreich bleibt einer der attraktivsten Investitionsstandorte für deutsche Immobilieninvestoren. Gerade die französische Hauptstadt – welche seit Jahren den französischen Gewerbeimmobilienmarkt dominiert – gilt trotz Krise als weitgehend „sicherer Hafen“. Verstärkt interessieren sich die Investoren nun jedoch auch für Objekte in Randgebieten von Paris oder in mittelgroßen Städten. Der vorliegende Beitrag richtet sich an deutsche Interessenten des französischen Immobilienmarkts, wobei lediglich auf den direkten Immobilienerwerb („asset deal“) eingegangen wird, nicht jedoch auf den indirekten Immobilienerwerb durch Erwerb von Anteilen an einer Besitzgesellschaft („share deal“). Der Artikel soll einen allgemeinen Überblick über den Ablauf einer Immobilientransaktion in Frankreich durch „asset deal“ und die dabei zu berücksichtigenden Besonderheiten geben. Dabei wird aufgezeigt, wo Fallstricke und wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht liegen.

Inhaltsübersicht

  • I. Vertragsverhandlungen und Due Diligence
    • 1. Letter of intent (« LOI »)
    • 2. Due Diligence/Audit
      • 2.1 Eigentumskette
      • 2.2 Mietverträge
      • 2.2. Dauer
        • 2.2.2 Recht des Mieters auf Fortsetzung des gewerblichen Mietvertrags
        • 2.2.3 Miethöhe
        • 2.2.4 Nebenkosten
        • 2.2.5 Vorkaufsrecht des Mieters
      • 2.3 Besonderheiten bei klassifizierten Anlagen
      • 2.4 Informationspflichten des Veräußerers
      • 2.5 Baurecht
      • 2.6 Zehnjährige Bauherrenpflichtversicherung
      • 2.7 Städtisches Vorkaufsrecht
      • 2.8 Hypotheken und andere Sicherheiten
  • II. Der Vertragsabschluss
    • 1. Vorvertrag
    • 2. Der endgültige Kaufvertrag
      • 2.1 Erlangen des Eigentums an einer Immobilie: Besonderheiten des französischen Schuldrechts
      • 2.2 Bedeutung des französischen Hypothekenregisters
  • III. Fazit
*
Rechtsanwältin, Schwerpunkt Immobilientransaktionsrecht, Partnerin der Wirtschaftskanzlei BETTE WESTENBERGER BRINK, Mainz.
**
LL.M. (München), Avocat (frz. Anwältin) Paris, eingetragen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/M. als europäische Anwältin. Es wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Ausführungen nicht die steuerlichen Aspekte, die ebenfalls zu beachten sind, betreffen.

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