ZfIR 2015, 401
Aktuelle Rechtsprechung zur Zwangsverwaltung der Jahre 2013/2014
Inhaltsübersicht
- I. Das Amt und die Vergütung des Zwangsverwalters
- 1. Die Entlassung des Zwangsverwalters
- 2. Die Bestellung eines „amtlichen Vertreters“ und § 1 Abs. 3 ZwVwV
- 3. Die Mindestvergütung bei Wohnungseigentum und Tiefgaragenstellplatz
- II. Voraussetzungen und Umfang der Anordnung der Zwangsverwaltung
- 1. Der Nießbrauch als (nicht) entgegenstehendes Recht
- 2. Titelergänzende Vollstreckungsklausel gegen den Nießbraucher
- 3. Der Umfang der Beschlagnahme bei befristetem Mietvertrag und Einmalzahlung
- 4. Anordnung der Zwangsverwaltung auf Grund einstweiliger Verfügung
- III. Der rechtsgeschäftliche Erwerber in der Immobiliarvollstreckung
- 1. Hausgeldforderungen versus Auflassungsvormerkung
- 2. Die Beteiligtenstellung eines Eigentumsprätendenten
- IV. Zwangsverwaltung und Insolvenzanfechtung
- 1. Keine Geltendmachung der insolvenzrechtlichen Anfechtung durch den Zwangsverwalter
- 2. Insolvenzanfechtung gegen den Zwangsverwalter
- 3. Insolvenzanfechtung gegen den Gläubiger bei beendeter Zwangsverwaltung
- V. Aufgaben des Zwangsverwalters, Prozessführung und Haftung
- 1. Zustandekommen eines Versorgungsvertrages und Haftung für Energieversorgungsleistungen
- 2. Haftung durch Unterlassen ausreichender Rücklagenbildung
- 3. Vornahme unabwendbarer Maßnahmen nach § 9 Abs. 2 ZwVwV
- 4. Haftungsmaßstab bei Entscheidung über Vermietung
- 5. Haftung bei zu günstiger Neuvermietung
- 6. Geltendmachung einer Mietkaution
- 7. Haftung für Rückzahlung vor dem Beschlagnahmezeitraum fällig gewordener Nebenkostenansprüche
- 8. Eintritt des Zwangsverwalters in einen Rechtsstreit
- 9. Keine Freigabe beschlagnahmter Forderungen durch den Zwangsverwalter
- 10. Einkommensteuerpflicht des insolventen Grundstückseigentümers bei Zwangsverwaltung
- VI. Zwangsverwaltung und öffentliche Lasten
- 1. Rückständige öffentliche Lasten im Zwangsverwaltungsverfahren
- 2. Keine Befriedigung einmaliger öffentlicher Last im Zwangsverwaltungsverfahren
- 3. Bekanntgabe eines Grundsteuerbescheides und Haftung nach Verfahrensaufhebung
- 4. Keine Pflicht zur Vorschussanforderung für Grundsteuer
- VII. Die Beendigung des Zwangsverwaltungsverfahrens
- 1. Antragsrücknahme unter Vorbehalt „aller Rechte an der Zwangsverwaltungsmasse“
- 2. Akteneinsichtsrecht des Erstehers
- *
- Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Autor anlässlich der Jahrestagung der Zwangsverwalter 2015 am 18.3.2015 in Berlin gehalten hat.
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