ZfIR 2014, 397

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014AufsätzeUlrich Keller*

Aktuelle Rechtsprechung zur Zwangsverwaltung im Jahre 2013

Die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung zu Fragen der Zwangsverwaltung im Berichtszeitraum war überraschend umfangreich. Insbesondere der BGH äußerte sich zu grundlegenden Fragestellungen betreffend die Haftung des Zwangsverwalters bei Begründung von Verbindlichkeiten gegenüber der Zwangsverwaltungsmasse oder betreffend das Verhältnis von Zwangsverwaltung und Insolvenz. Auch zu der Frage der Fortdauer der Beschlagnahme bei Verfahrensaufhebung sind neue und klarstellende Entscheidungen ergangen.

Inhaltsübersicht

  • I. Rechtsprechung zur Auswahl und zur Vergütung des Zwangsverwalters
    •  1. Die Auswahl des Zwangsverwalters als Akt öffentlicher Gewalt und Ermessensentscheidung
    •  2. Die Vergütung des Zwangsverwalters
      •   2.1 Erhöhung der Vergütung nach § 18 Abs. 2 ZwVwV
      •   2.2 Keine Vergütung für den Institutsverwalter bei Delegation einzelner Aufgaben
      •   2.3 Vergütungsfestsetzung nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens
  • II. Die Begründung von Verbindlichkeiten für die Zwangsverwaltungsmasse
    •  1. Die Sicherung künftiger Ausgaben durch den Zwangsverwalter
    •  2. Versorgungsvertrag mit dem Zwangsverwalter
    •  3. Haftung gegenüber einem künftigen Erwerber als Verfahrensbeteiligten
  • III. Zwangsverwaltung und Wohnrecht des Schuldners
    •  1. Das Wohnrecht des § 149 ZVG
      •   1.1 Nutzung durch Ehegatten vermittels Mietvertrag
      •   1.2 Exkurs: Anfechtbarkeit einer Nießbrauchsbestellung
    •  2. Wohnrecht und Insolvenz des Schuldners
  • IV. Beschlagnahme bei der Zwangsverwaltung
    •  1. Erlöschen der Rechte einer Verwaltungsgesellschaft der Eigentümer
    •  2. Umfang des § 1124 BGB
    •  3. Die Rangklasse des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG
  • V. Aufhebung der Zwangsverwaltung
    •  1. Aufhebung nach Zuschlagserteilung
    •  2. Aufhebung nach Antragsrücknahme
  • VI. Aktuelle Hinweise zur Zwangsversteigerung
*
Professor, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

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