ZfIR 2013, 410
Beklagtenbenennung in der Beschlussanfechtungsklage
BGH, Urt. v. 14.12.2012 – V ZR 162/11 (ZfIR 2013, 145) – Die Fortsetzung eines Irrweges
Inhaltsübersicht
- I. Systemwechsel der WEG-Reform
- II. Beklagte der Beschlussanfechtungsklage
- III. Beklagtenbenennung
- IV. Zeitpunkt der Beklagtenbenennung
- V. Entwicklung der Rechtsprechung
- 1. BGH, Urt. v. 6.11.2009 – V ZR 73/09 (Parteiwechsel)
- 2. BGH, Urt. v. 4.3.2011 – V ZR 190/10 (Anforderungen an die Parteibezeichnung)
- 3. BGH, Urt. v. 20.05.2011 – V ZR 99/10 (Heilunginder Berufungsinstanz)
- 4. BGH, Urt. v. 14.12.2012 – V ZR 102/12 (völligfehlende Beklagtenbenennung)
- 5. BGH, Urt. v. 14.12.2012 – V ZR 162/11 (Beklagtenbenennung durch den Verwalter)
- VI. Stellungnahme
- 1. Eigentümerliste
- 2. Stand der fraglichen Eigentümerliste
- 3. Schwierigkeiten der Informationsbeschaffung
- 4. Pflicht des Verwalters aus dem Verwaltervertrag
- 5. Haftung und Kosten
- 6. Gleichwohl materiell unzutreffende Liste
- 7. Fazit
- *
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Slomian&Schubert,Heilbronn.
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