ZfIR 2008, 389

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 AufsätzeHans-Gerhard Ganter*

Die neuere Rechtsprechung des IX./IXa. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in Zwangsverwaltungssachen1

Zu den nicht wenigen Zuständigkeiten des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs gehört auch das Recht der Zwangsverwaltung. Vorübergehend wurde diese Zuständigkeit von dem teilweise personenidentisch besetzten IXa. Senat (einem wegen der Überlastung des IX. Senats gebildeten, inzwischen wieder aufgelösten Hilfssenat) wahrgenommen. Obgleich das Recht der Zwangsverwaltung – verglichen mit den Hauptmaterien (etwa dem Insolvenzrecht und dem Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe) des Senats – einen deutlich geringeren Umfang hat, ist der IX./IXa. Senat in den letzten Jahren auf diesem Gebiet mit einer Reihe bedeutsamer Entscheidungen hervorgetreten. Dies veranschaulicht u. a. der Umstand, dass überproportional viele in der amtlichen Sammlung des Gerichts „BGHZ“ erschienen sind. Rechtlich interessant ist die Zwangsverwaltung nicht nur wegen der „Binnenprobleme“. Ist Immobilienvermögen vorhanden, führt die Insolvenz des Schuldners oft zum Zusammentreffen von Zwangsverwaltung und Insolvenzverwaltung. Dabei ergeben sich anspruchsvolle Abgrenzungsfragen.2 In dem folgenden Beitrag wird die Rechtsprechung der angesprochenen Senate aus der jüngeren Zeit – grob gerechnet den letzten drei Jahren – einer näheren Betrachtung unterzogen. Die Judikatur des V. Senats, der sich wegen seiner Zuständigkeit für das Grundstücksrechts ebenfalls mit Fragen der Zwangsverwaltung konfrontiert sieht, außerdem für Beschwerden in Vergütungssachen der Zwangsverwalter zuständig ist, wird bewusst ausgeklammert.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Verwaltungszuständigkeit des Zwangsverwalters
  • II. Umfang der Beschlagnahme in der Zwangsverwaltung
  • III. Vorausverfügungen über die Miete
  • IV. Zugriff des absonderungsberechtigten Grundpfandgläubigers auf Mietforderungen durch Zwangsverwaltung oder Pfändung?
  • V. Zwangsverwaltung des Nießbrauchs an einem Grundstück
  • VI. Pflicht des Zwangsverwalters zur Auskehr nicht verbrauchter Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher in der Zwangsversteigerung
*
*)
Dr. iur., Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe
1
1)
Der Abhandlung liegt ein Vortrag zugrunde, den der Verfasser am 5. März 2008 auf der Jahrestagung der Zwangsverwalter in Berlin gehalten hat. Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten und um die Zitate ergänzt.
2
2)
Vgl. hierzu etwa Eickmann, ZfIR 2007, 557 ff.

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