ZfIR 2024, 429
Die Zahlung durch den Schuldner nach § 75 ZVG
Zugleich Besprechung von LG Verden, Beschl. v. 19. 4. 2022 – 6 T 31/22, ZfIR 2024, 460, und AG Syke, Beschl. v. 4. 4. 2022 – 35 K 16/17, ZfIR 2024, 462 – beide in diesem Heft
Inhaltsübersicht:
- I. Einführung
- II. Sachverhalt
- 1. Eruiert aus den Entscheidungen
- 2. Erschlossener Sachverhalt
- 2.1 Insolvenz
ZfIR 2024, 430
- 2.2 Zahlungsbetrag
- 3. Offener Sachverhalt
- III. Einzelprobleme
- 1. Zahlungsberechtigte Person
- 2. Zahlungshöhe
- 2.1 Art der zu zahlenden Kosten
- 2.2 Gerichtskosten
- 2.3 Gläubiger
- 2.3.1 Einzahlung nur der betreibenden Ansprüche
- 2.3.2 Rangklasse 8 bzw. 5: Verfristete, rückständige Zinsen
- 2.3.3 Rangklasse 4
- 3. Mitteilung der Höhe des Zahlungsbetrags
- 3.1 Nachweis im Versteigerungstermin
- 3.2 Nachweis zum Verkündungstermin
- 4. Vorlagezeitpunkt
- 5. Vorlageberechtigung
- 6. Form des Nachweises
- 6.1 Einzahlungsbeleg
- 6.2 Öffentliche Urkunde
- 6.3 Zwischenfazit
- 7. Keine Hinterlegung
- IV. Rechtsfolgen
- 1. Keine Erfüllungswirkung
- 2. Zur Verfahrenseinstellung
- 2.1 Einstellung nach § 75 als eigener Tatbestand
- 2.2 Vorlage vor dem Versteigerungstermin
- 2.3 Vorlage im Versteigerungstermin
- 2.3.1 Vor der Aufforderung zur Gebotsabgabe
- 2.3.2 Nach der Aufforderung zur Gebotsabgabe
- 2.3.3 Vorlage nach Schluss der Versteigerung
- 2.3.4 Außerhalb nach dem Versteigerungstermin vor Zuschlagsverkündung
- 2.3.5 Im Verkündungstermin
- 2.3.6 Nach Zuschlagsverkündung
- 3. Zahlungsanweisung des Gerichts
- 3.1 Auszahlung
- 3.2 Nebenaspekte
- 4. Wirkung der Auszahlung
- 4.1 Gerichtskosten
- 4.2 Gläubiger
- 4.3 Zwangsverwaltung
- 5. Verfahrenseinstellung
- 6. Wertung
- V. Kompetenzfragen
- 1. Allgemein
- 2. Einstellung nach § 75 ZVG mit Antrag nach § 74a Abs. 1 Satz 1, § 33 ZVG
- 3. Einstellung nach § 75 ZVG bei Zuschlagsversagung § 85a Abs. 1, § 33 ZVG
- VI. Fazit
- *
- *)Dipl.-Rechtspfl. (FH), Heilbronn. – Der Beitrag entspricht dem Skript anlässlich des Vortrags des Autors am 29. 8. 2024 bei der Fortbildungsveranstaltung des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e. V. zum Thema „ZVG“ in der Landessportschule Bad Blankenburg.
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