ZfIR 2021, 467
Zur Beendigung einer Zwangsverwaltung nach Zuschlag
Zugleich Besprechung AG Heilbronn v. 8. 10. 2020 – 2 L 12/17, ZfIR 2021, 511 (in diesem Heft)
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Problemaufriss
- 2. Sachverhalt
- II. Auswertung
- 1. Zuschlagsbeschluss
- 2. Verfügung vom 9. 7. 2020
- 3. Aufhebungsbeschluss vom 29. 7. 2020
- 4. Vergütungsbeschluss
- III. Dogmatische Betrachtung
- 1. Rechtsschutz des Erstehers
- 2. Rechtsschutz der Beteiligten
- 2.1 Aufhebung des Zuschlagbeschuss
- 2.2 Ersteher bezahlt Bargebot nicht
- 3. Kostenpflicht der Masse?
- 4. Kostenpflicht des Gläubigers?
- 5. Kosten des Zuschlags
- IV. Betrachtung des Aufhebungsbeschlusses
- 1. Aufhebungsgrund nach § 161 Abs. 4, §§ 28, 90 ZVG
- 1.1 Aufhebung nach § 28 Abs. 1 ZVG
- 1.2 Aufhebung nach § 28 Abs. 2 ZVG
- 2. Wegfall der Beschlagnahme/Einzug rückständiger Mieten
- 3. Übergang der Nutzen und Lasten
- 4. Untersagung der Entgegennahme von Zahlungen
- 5. Rechtsmittel
- 5.1 Grundsätzliche Überlegungen
- 5.2 Zwangsverwalter
- 5.3 Parteien, Ersteher
- V. Einzelprobleme
- 1. Unterfinanzierung der Zwangsverwaltung ab Zuschlag
- 2. Versicherungen
- 2.1 Sachversicherung
- 2.2 Haftpflichtversicherung
- 3. Eigentümergemeinschaft
- 4. Zubehör
- 5. Umsatzsteuer
- VI. Handlungsweisen des Gerichts
- 1. Belehrungspflichten des Gerichts
- 2. Gerichtskosten
- VII. Verfassungsrecht
- VIII. Fazit
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