ZfIR 2015, 366
Die Grenzen des Beseitigungsanspruchs beim unentschuldigten Überbau
Eine Analyse der Rechtsprechung des BGH zum unentschuldigten Überbau legt ein neues Verständnis dieser praktisch häufigen Fallkonstellation nahe. Bei ihrer Lösung kann nicht mehr auf den Gedanken des Werterhalts zurückgegriffen werden. Stattdessen ist sie einheitlich als Problem des Rechtsmissbrauchs einzuordnen. Dies hat zur Folge, dass die über § 912 Abs. 1 BGB analog hinausgehende Beschränkung des Beseitigungsanspruchs nach § 275 Abs. 2 BGB nicht mehr zulässig ist.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Hinführung: Nachbarrechtsgesetze und BGH-Rechtsprechung
- 2. Frage: § 275 Abs. 2 BGB neben § 912 Abs. 1 BGB analog?
- 3. These: keine Anwendbarkeit von § 275 Abs. 2 BGB
- II. Hauptteil
- 1. Die Argumente des BGH
- 1.1 Unterschiede bei der Begrenzung von Beseitigungs- und Herausgabepflichten
- 1.2 Unterschied zwischen Werterhalt und Rechtsmissbrauch
- 2. Wertungswiderspruch zwischen § 275 Abs. 2 BGB und § 912 Abs. 1 BGB analog
- III. Ergebnis
- *
- Dr. iur., Akademischer Rat am Institut für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte der Universität Bonn. Es handelt sich um die schriftliche Fassung des Probevortrags vom 23.1.2015 im Rahmen des Habilitationsverfahrens an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn.
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