ZfIR 2012, 346
„Quasi“-Gesellschafterstellung mittelbarer Anleger geschlossener Immobilienfonds – Zur Verlustausgleichspflicht (Innenhaftung) bei negativer Auseinandersetzungsbilanz
Der BGH hat der Haftung mittelbarer Anleger geschlossener Immobilienfonds für Fondsverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftsgläubigern im Außenverhältnis in den letzten Jahren mit zahlreichen Entscheidungen Konturen gegeben. Eine direkte Außenhaftung des § 128 HGB verneint der BGH zwar, lässt aber einen indirekten Haftungsdurchgriff zu. Ein absoluter Haftungsschutz mittelbarer Anleger gegenüber Gesellschaftsgläubigern existiert also nicht. Mit Urteilen vom 11.10.2011 (II ZR 242/09 und 248/09) hat der BGH auch die Verlustausgleichspflicht mittelbar beteiligter Anleger gegenüber der Gesellschaft im Fall einer negativen Auseinandersetzungsbilanz – quasi eine Innenhaftung – bejaht und damit das System der Innen- und Außenhaftung solcher Anleger weitgehend vervollständigt. Mit zwei weiteren Urteilen vom 15.11.2011 (II ZR 266/09 und II ZR 272/09) hat der BGH die Situation der Anleger noch verschärft. Haftungsrechtlich besteht praktisch kein Unterschied mehr zwischen direkt und nur mittelbar an Immobilienfonds beteiligten Anlegern.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung in die Problematik
- II. Haftung mittelbarer Gesellschafter im Außenverhältnis
- 1. Mittelbarer Anleger kein Gesellschafter im Außenverhältnis
- 2. Pfändung oder Abtretung des Freistellungsanspruchs des Treuhänders
- 3. Quotale Haftung, Aufrechnungsverbot, Verjährung
- III. Haftung mittelbarer Gesellschafter im Innenverhältnis
- 1. Typischer Liquidations-Sachverhalt
- 2. Auseinandersetzungsbilanz
- 3. Verlustausgleichspflicht nur bei Gesellschafterstellung
- 4. Mittelbare Anleger als „Quasi“-Gesellschafter im Innenverhältnis
- 4.1 Qualifizierte Treuhand
- 4.1.1 Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen Treugebern und Gesellschaft
- 4.1.2 Kein Konflikt mit dem gesellschaftsrechtlichen Abspaltungsverbot
- 4.1.3 Verzahnung von Gesellschaft und Treuhand
- 4.2 Zwischenergebnis
- 5. Einwendungsmöglichkeiten gegen die Inanspruchnahme im Innenverhältnis
- 5.1 Wirksame Abtretung des Freistellungsanspruchs des Treuhänders
- 5.2 System der Innen- und Außenhaftung in der Liquidation der Gesellschaft
- 5.3 Verjährung
- 5.4 Verbleibende Einwendungsmöglichkeiten
- 6. Nähere Ausgestaltung des § 735 BGB im Abwicklungsverfahren
- 6.1 Nachschüsse und Aufwendungsersatzansprüche in der Liquidationseröffnungsbilanz
- 6.2 Berücksichtigung des Saldenausgleichs unter den Gesellschaftern bei § 735 BGB
- 6.3 Berücksichtigung des § 735 Satz 2 BGB in der Liquidationseröffnungsbilanz
- 6.4 Eventuelle Korrektur in der Liquidationsschlussbilanz
- IV. Fazit
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht – Kanzlei Lill Rechtsanwälte, Berlin.
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