ZfIR 2008, 366
Schriftformklauseln bei der Vereinbarung von Mehrvergütungsansprüchenmit der öffentlichen Hand
Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 10. 5. 2007 – VII ZR 288/05
Inhaltsübersicht
- I. Problemstellung
- II. Zur Wirksamkeit von Schriftformklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen
- 1. Stand der Rechtsprechung
- 2. Bedeutung des § 309 Nr. 13 BGB für die Wirksamkeit von Schriftformklauseln
- 3. Vorrang der Individualabrede
- III. Bedeutung der Entscheidung vom 10. Mai 2007
- 1. Wirksamkeit der Schriftformklauseln bei Verträgen mit der öffentlichen Hand
- 2. Besonderes Kontrollinteresse als Rechtfertigung eines Sonderrechts?
- 3. Besondere Auslegungsregeln für Schriftformklauseln bei Verträgen mit der öffentlichen Hand?
- 4. Besondere Regeln für die Schutzbedürftigkeit des Vertragspartners?
- IV. Resümee
- *
- *)Dr. iur., Professor an der Philipps-Universität Marburg
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