ZfIR 2022, 21
Rechtskonforme Datennutzung in der Immobilienwirtschaft
Auch in der Immobilienwirtschaft werden aufgrund der Möglichkeiten von Internet of Things (IoT), Smart-Building-Lösungen (z. B. via Smart Metering), Cloud Services und Künstlicher Intelligenz (KI) immer mehr Daten generiert und genutzt. Mehr und mehr steigt der Wert dieser generierten Daten, welche inzwischen einen eigenen beträchtlichen Wert neben den Gebäuden selbst haben.
Diese sind auch für den Megatrend Environmental, Social und Governance (ESG) (dazu schon Katko/Rzeniecki/Nickel, ZfIR 2021, 461) von erheblicher Relevanz. Doch wo Daten verwertet werden oder gar für das ESG-Reporting erforderlich sind, besteht auch immer Missbrauchspotenzial und die Gefahr von Datenschutzverstößen. Dieser Artikel zeigt mit Blick auf diese Risiken auf, wie die Datennutzung in der Immobilienwirtschaft rechtskonform gelingt und wie man die Verwertung von Daten durch Verwertungsverträge absichern kann.
Inhaltsübersicht
- I. Wirtschaftlicher Kontext der Datennutzung
- II. Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft und Datenschutz
- 1. Personenbezogene Daten
- 1.1 Smart Data
- 1.2 Smart Meter
- 1.3 Personenbezug von Smart Data
- 2. Art. 6 DSGVO – Erlaubnisvorbehalt
- 2.1 Regelfall: Vertragserfüllung
- 2.2 Neue Daten – Neue Nutzungen – Zweckänderung
- 2.3 Zeitpunkt der Bonitätsabfrage
- 3. Verantwortliche
- 4. Profiling
- III. Wert von und Recht an Daten
- 1. Wert von Daten
- 2. Recht an Daten
- 2.1 Kein urheberrechtlicher Schutz
- 2.2 Besitz, § 854 BGB bzw. Eigentum, § 903 BGB
- 2.3 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
- 2.4 Strafrechtlicher Schutz
- 2.5 Fazit
- 3. Vertragliche Vereinbarungen zur Sicherstellung eines gewissen Rechts an Daten
- IV. Regulatorische Entwicklungen
- 1. Digital Markets Act
- 2. Artificial Intelligence Act
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner, Global Digital Law Leader, EY Law München
- **
- **)Rechtsanwältin, Associate, EY Law MünchenEin besonderer Dank gilt dem wissenschaftlichem Mitarbeiter Martin Müller (EY Eschborn).
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