ZfIR 2019, 14
Der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit
– Trockenwohnen durch den Erwerber –
Immer wieder ist zu beobachten, dass Feuchtigkeitsschäden nach einer Bauerstellung auftreten und diese als Mängel gegenüber dem Bauträger geltend gemacht werden. Technischer Hintergrund ist, dass zu hohe Feuchtigkeitswerte in dem Gebäude zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns vorhanden sind. Diese werden später nicht kompensiert. Dies wirft die Frage auf, ob der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nicht anders als bisher definiert werden muss.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Bezugsfertigkeit nach gegenwärtigem Verständnis
- III. Neue Definition der Bezugsfertigkeit
- IV. Ausblick
- *
- *)Rechtsanwalt, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Neuss
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