ZfIR 2019, 1
Immobilienübertragungen mit dementen Eigentümern
Inhaltsübersicht
- I. Methusalem-Gesellschaft und ihre Folgen
- 1. Keine Angst vor dem Alter und Demenzstatistik
- 2. Demenz und Geschäftsfähigkeit
- II. Demenz und erbrechtliche Bindung
- 1. Das kostengünstige Internet-Ehegattentestament
- 2. Widerruf und Rücktritt bei dementen Partnern
- 2.1 Betreuer als Adressat?
- 2.2 Vorsorgebevollmächtigter als Adressat, auch bei Insichgeschäft?
- 3. Lebzeitiges Eigeninteresse bei Alleineigentum
- III. Überlassung aufgrund Vorsorgevollmacht
- 1. Lediglich beglaubigte Vorsorgevollmacht
- 2. Prüfung der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Unterschriftsbeglaubigung?
- 3. Formularmäßige Beschränkung der Schenkungsmöglichkeit
- IV. Überlassung = Schenkung – Entgeltfremdheit = Unentgeltlichkeit?
- 1. Wann liegt eine (verbotene) Schenkung vor?
- 2. Bereicherung, Entreicherung und Schenkungswille
- 3. Risiko „unheilbare Nichtigkeit“
- 4. Entgeltlichkeit bei einem „Freundschaftspreis“?
- 5. Entgeltlichkeit bei Sachleistungen und vorbehaltenen Rechten?
- 6. Die Ausstattung als Lösung?
- V. Betreuungsrechtliches Schenkungsverbot und Ausnahmen
- 1. Die Anstandsschenkung
- 2. Die Pflichtschenkung
- 3. Betreuungsrechtliche Besonderheit: Gelegenheitsgeschenke
- *
- *)Prof. Dr. iur., Dr. phil., Notar, Regen und Zwiesel. Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 12. 10. 2018 auf dem 13. Regensburger Immobilienrechtstag gehalten hat.
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