ZfIR 2019, 1

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 AufsätzeHerbert Grziwotz*

Immobilienübertragungen mit dementen Eigentümern

Hausübergaben werden häufig bis ins hohe Alter hinausgeschoben. Ist der Eigentümer nicht mehr geschäftsfähig, besteht für den Betreuer ein strenges gesetzliches Schenkungsverbot. In der Praxis empfohlene „Lösungen“ sind dogmatisch, wie der folgende Beitrag zeigt, meist problematisch.

Inhaltsübersicht

  • I. Methusalem-Gesellschaft und ihre Folgen
    • 1. Keine Angst vor dem Alter und Demenzstatistik
    • 2. Demenz und Geschäftsfähigkeit
  • II. Demenz und erbrechtliche Bindung
    • 1. Das kostengünstige Internet-Ehegattentestament
    • 2. Widerruf und Rücktritt bei dementen Partnern
      • 2.1 Betreuer als Adressat?
      • 2.2 Vorsorgebevollmächtigter als Adressat, auch bei Insichgeschäft?
    • 3. Lebzeitiges Eigeninteresse bei Alleineigentum
  • III. Überlassung aufgrund Vorsorgevollmacht
    • 1. Lediglich beglaubigte Vorsorgevollmacht
    • 2. Prüfung der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Unterschriftsbeglaubigung?
    • 3. Formularmäßige Beschränkung der Schenkungsmöglichkeit
  • IV. Überlassung = Schenkung – Entgeltfremdheit = Unentgeltlichkeit?
    • 1. Wann liegt eine (verbotene) Schenkung vor?
    • 2. Bereicherung, Entreicherung und Schenkungswille
    • 3. Risiko „unheilbare Nichtigkeit“
    • 4. Entgeltlichkeit bei einem „Freundschaftspreis“?
    • 5. Entgeltlichkeit bei Sachleistungen und vorbehaltenen Rechten?
    • 6. Die Ausstattung als Lösung?
  • V. Betreuungsrechtliches Schenkungsverbot und Ausnahmen
    • 1. Die Anstandsschenkung
    • 2. Die Pflichtschenkung
    • 3. Betreuungsrechtliche Besonderheit: Gelegenheitsgeschenke
*
*)
Prof. Dr. iur., Dr. phil., Notar, Regen und Zwiesel. Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 12. 10. 2018 auf dem 13. Regensburger Immobilienrechtstag gehalten hat.

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