ZfIR 2013, 9

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013AufsätzeMartin Ertle*

Die Vertretung vor dem Vollstreckungsgericht – die Anmeldung von Mietverträgen

In Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht taucht hin und wieder die Frage auf, ob es sich im Einzelfall um eine zulässige Vertretung eines Verfahrensbeteiligten handelt. Der Beitrag gibt im 1. Teil einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und erläutert außerdem die Vorgehensweise bei einer unzulässigen Vertretung. Probleme bereiten in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren die Anmeldung langfristiger Mietverhältnisse in Verbindung mit Finanzierungsbeiträgen der Mieter. Der 2. Teil des Beitrags befasst sich mit der Rechtsprechung zu diesen Leistungen und zeigt verschiedene Möglichkeiten der Abwehr verwertungsschädlicher Vertragsbestimmungen.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Vertretung vor dem Vollstreckungsgericht
    • 1. Einleitung
    • 2. „Geeignete“ Vertreter
      • 2.1 Anwälte (§ 79 Abs. 2 Satz 1, § 157 ZPO)
        • 2.1.1 Rechtsanwalt und Referendar
        • 2.1.2 Büroangestellte/Bürovorsteher und sonstige Mitarbeiter des Rechtsanwalts
      • 2.2 Beschäftigte der Partei oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG, § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1. ZPO)
        • 2.2.1 Prozessvertretung durch Beschäftigte
        • 2.2.2 Behördenvertretung
      • 2.3 Volljährige Familienangehörige, Volljuristen und Streitgenossen bei unentgeltlicher Vertretung (§ 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2. ZPO)
        • 2.3.1 Unentgeltliche Prozessvertretung durch volljährige Familienangehörige (§ 15 AO, § 11 LPartG)
        • 2.3.2 Unentgeltliche Prozessvertretung durch Volljuristen
        • 2.3.3 Unentgeltliche Prozessvertretung durch Streitgenossen (§§ 59 ff. ZPO)
      • 2.4 Verbraucherzentralen und -verbände (§ 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 ZPO)
      • 2.5 Eingeschränkte Vertretungs- (Einziehungs-) befugnis von Inkassounternehmen (§ 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO)
      • 2.6 Übergangsregelung
    • 3. Gerichtliches Verfahren
    • 4. Beispiele für „ungeeignete“ Vertreter
      • 4.1 Nach dem Gesetz/Vertretungsverbot für Richter
      • 4.2 Nach der Rechtsprechung/Vertretungsverbot für Immobilienmakler
    • 5. Vertretungsmacht bei der Abgabe von Geboten
      • 5.1 BGH, Beschl. v. 7.4.2011 – V ZB 207/10
      • 5.2 BGH, Beschl. v. 16.2.2012 – V ZB 48/11
    • 6. Beistandschaft
    • 7. Fazit
  • II. Die Anmeldung von Mietverträgen
    • 1. Einleitung
    • 2. Erwerb der Beteiligtenstellung als Mieter
    • 3. Mietverträge mit verwertungsschädlichen Bestimmungen
      • 3.1 Ansprüche des Mieters nach dem Gesetz
        • 3.1.1 Mietvorauszahlungen
        • 3.1.2 Baukostenzuschüsse
      • 3.2 Ansprüche des Mieters nach der Rechtsprechung
        • 3.2.1 Mietvorauszahlungen
          • 3.2.1.1 Form und Zeitpunkt der Leistung
          • 3.2.1.2 Zeitpunkt der Vereinbarung/ Umkehrschluss zu BGH, Beschl.v.11.10.2011 – VIII ZR 103/11
        • 3.2.2 Baukostenzuschüsse
    • 4. Gegenmaßnahmen bei verwertungsschädlichen Mietvertragsklauseln
      • 4.1 Zwangsverwaltung
      • 4.2 Vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlags gegen den Mieter
      • 4.3 Vermögensverhältnisse des Mieters
      • 4.4 Vollstreckung gegen den Mieter
      • 4.5 Rücknahme der Mieteranmeldung
      • 4.6 Vergleich der Angaben des Mieters mit Selbstauskünften
      • 4.7 Strafanzeige wegen Vollstreckungsvereitelung
    • 5. Fazit
*
Dipl.-Rpfl. (FH) am AG Calw. Bei dem Beitrag handelt es sich um die aktualisierte Fassung eines Vortrags anlässlich des 4. Heilbronner Rechtstags (Heilbronner ZVG-Treff) vom 24.9.2012.

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