ZfIR 2012, 1
Aktuelle steuerliche Aspekte bei der Verwaltung und Verwertung von Immobilien in der Insolvenz
Zugleich Besprechung von BFH, Urt. v. 28.7.2011 – V R 28/09 („kalte Zwangsverwaltung“ und „kalte Zwangsvollstreckung“), ZfIR 2012, 28 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Die Entscheidung des BFH vom 28.7.2011 – V R 28/09
- II. Stellung des Insolvenzverwalters in steuerlichen Angelegenheiten
- III. Verwertung einer Immobilie in der Insolvenz
- 1. Zwangsversteigerung der Immobilie
- 1.1 Grundlagen
- 1.2 Umsatzsteuer
- 1.3 Ertragsteuern
- 2. Freihändige Veräußerung der Immobilie durch den Insolvenzverwalter („kalte Zwangsvollstreckung“)
- 2.1 Grundlagen
- 2.2 Umsatzsteuer
- 2.3 Ertragsteuern
- IV. Verwaltung einer Immobilie in der Insolvenz
- 1. Verwaltung einer unbelasteten Immobilie durch den Insolvenzverwalter
- 1.1 Grundlagen
- 1.2 Umsatzsteuer
- 1.3 Ertragsteuern
- 2. Zwangsverwaltung einer belasteten Immobilie in der Insolvenz
- 2.1 Rechte und Pflichten des Zwangsverwalters
- 2.2 Umsatzsteuer
- 2.3 Ertragsteuern
- 3. Kalte Zwangsverwaltung einer belasteten Immobilie
- 3.1 Grundlagen der kalten Zwangsverwaltung
- 3.2 Umsatzsteuer
- 3.3 Ertragsteuern
- V. Exkurs: Verwertung beweglicher Sicherungsgüter durch den Insolvenzverwalter
- VI. Zusammenfassung
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- Rechtsanwalt und FA für Insolvenzrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsmediator (cvm) und Insolvenzverwalter – Depré RECHTSANWALTS AG, Mannheim.
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- Rechtsanwältin und FA für Bau- und Architektenrecht – Depré RECHTSANWALTS AG, Mannheim.
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- Vgl. nur BFH, Urt. v. 9.12.2010 – V R 22/10, ZIP 2011, 782 (m. Bespr. Schmittmann, S. 1125 u. m. Bespr. Welte/Friedrich-Vache, S. 1595), dazu EWiR 2011, 323 (Mitlehner), betreffend die Einordnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus nach Insolvenzeröffnung vereinnahmten Entgelten für vor Insolvenzeröffnung erbrachte Lieferungen oder Leistungen als Masseverbindlichkeit und die vielfältige scharfe Kritik; siehe hierzu Depré/Lambert, KSI 2011, 215 m.w. N.
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- BFH, Urt. v. 28.7.2011 – V R 28/09, ZfIR 2011, 28 – in diesem Heft = ZIP 2011, 1923 = ZInsO 2011, 1904, dazu EWiR 2011, 673 (Mitlehner).
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