ZfIR 2009, 1

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009AufsätzeAndreas Otto* / Philipp Spiller**

Überblick über das neue Forderungssicherungsgesetz

Durch das zum 1.1.2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz (BGBl I, 2022) sind eine Reihe von baurechtlich wichtigen Vorschriften geändert worden. Die Neuerungen betreffen vor allem den Anspruch auf Abschlagszahlungen, die Durchgriffsfälligkeit, den Druckzuschlag, die Bauhandwerkersicherung, die Entschädigung bei freier Kündigung sowie das Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen. Der Beitrag stellt die Änderungen dar und nimmt zu den bereits aufgekommenen Streitfragen Stellung. Ein Abdruck des Gesetzes findet sich in diesem Heft, ZfIR 2009, 37.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Abschlagszahlungen
    • 1. Bisherige Rechtslage
    • 2. Abschlagszahlungen bei bereits erlangtem Wertzuwachs
    • 3. Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistungen
      • 3.1 Meinungsstreit zum alten Recht
      • 3.2 Entscheidung des Gesetzgebers
      • 3.3 Keine Abschlagszahlungen bei wesentlichen Mängeln
    • 4. Begriff des wesentlichen Mangels
    • 5. Wegfall einer Abschlagsforderung im Verlauf des Baufortschritts
    • 6. Sicherheitsleistung bei Verbraucherverträgen
  • III. Durchgriffsfälligkeit
    • 1. Erweiterung der Durchgriffsfälligkeit
    • 2. Sicherheitsleistung wegen Mängeln
    • 3. Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln
  • IV. Druckzuschlag
  • V. Bauhandwerkersicherung
    • 1. Sicherungsanspruch auch nach der Abnahme
    • 2. Zu sichernde Ansprüche
    • 3. Einklagbarer Anspruch
    • 4. Wahlrecht zwischen Leistungsklage und Kündigung
  • VI. Vermutung für Entschädigungshöhe bei Kündigung durch den Auftraggeber
  • VII. Privilegierung der VOB/B
  • VIII. Bauforderungssicherungsgesetz
    • 1. Gesetzeszweck
    • 2. Baugeldverwendungspflicht
    • 3. Baugeldbegriff
    • 4. Beweislastumkehr
  • IX. Weitere Gesetzesänderungen geplant
*
Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar in Berlin, CMS Hasche Sigle
**
Rechtsanwalt in Berlin, CMS Hasche Sigle

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