ZfIR 2008, 5
Transaktionsstrukturen bei Erwerb und Veräußerung von Seniorenimmobilien
Mit der fortschreitenden Entwicklung des Immobilienmarktes rücken auch die Seniorenimmobilien in den Blickpunkt des Interesses von Investoren. Dabei geht es nicht nur um die Seniorenimmobilie als solche, sondern auch um den Betreiber, der die Räumlichkeiten für die Pflege zur Verfügung stellt und Leistungsangebote vorhält, um die Nachfrage nach Pflegeleistungen im Alter zu erfüllen. Der Betrieb einer solchen Einrichtung muss dabei verschiedenen gesetzlichen Anforderungen genügen, die im Rahmen der Transaktion zu beachten sind. Der Beitrag beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Transaktionsstrukturen bei der Veräußerung oder dem Erwerb eines Heimes und der zu dessen Betrieb erforderlichen Seniorenimmobilie.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen
- 1. Begriffserklärung
- 1.1 Immobilienwirtschaftliche Einordnung
- 1.2 Rechtliche Einordnung
- 2. Betreibergesellschaft
- 3. Finanzierung
- III. Gestaltung des Erwerbs und der Veräußerung einer Seniorenimmobilie
- 1. Wirtschaftliche Aspekte
- 2. Betroffene Rechtsgebiete
- 3. Strukturierung
- 3.1 Übliche Gestaltungen
- 3.2 Besondere Transaktionsstrukturen
- 3.3 Share Deal versus Asset Deal
- 4. Die Seniorenimmobilie als alleiniger Gegenstand der Transaktion
- 4.1 Due Diligence
- 4.2 Kaufvertrag
- 5. Die Betreibergesellschaft als alleiniger Gegenstand der Transaktion
- 5.1 Due Diligence
- 5.1.1 Sozialrechtliche Themen
- 5.1.1.1 Vertragliche Beziehungen
- 5.1.1.2 Qualitätsmanagement
- 5.1.1.3 Investitionskostenzuschüsse
- 5.1.2 Heimrecht
- 5.1.3 Heimvertrag
- 5.1.4 Immobilienrecht
- 5.2 Gestaltung des Kaufvertrags
- 5.2.1 Kaufpreis
- 5.2.2 Garantien
- 5.3 Wettbewerbsverbot
ZfIR 2008, 6
- 6. Seniorenimmobilie und Betreibergesellschaft als Gegenstand der Transaktion
- 6.1 Erwerb durch einen Investor
- 6.2 Erwerb durch Konsortium von Immobilieninvestor und Betreiber
- 6.2.1 Organisation
- 6.2.2 Sonderthemen
- IV. Ausblick
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt in Düsseldorf, Freshfields Bruckhaus Deringer
- **
- **)Rechtsanwalt in Hamburg, Freshfields Bruckhaus Deringer
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