ZfIR 2018, 136
Vereinfachung oder Verkomplizierung des Grundbuchverfahrens durch notarielle Prüfvermerke?
Mit der neuen notariellen Vorprüfung gem. § 15 Abs. 3 GBO will der Gesetzgeber die Grundbuchämter entlasten. Andererseits deuten erste Stellungnahmen und Entscheidungen von Beschwerdegerichten eher auf Mehraufwand bei allen Verfahrensbeteiligten hin. Sinn und Anwendungsreichweite der Norm seien deswegen eingehender untersucht.
Inhaltsübersicht
- I. Die Rechtslage zum Prüfvermerk gem. § 15 Abs. 3 GBO
- 1. Die Novelle
- 2. Gesetzesgenese und Gesetzestelos
- 3. Kostenfragen
- 4. Schutzzweck der Norm
- II. Der Bezugspunkt der Prüfung und die Form des Vermerks
- 1. Fassung des Prüfvermerks
- 2. Tatsachengrundlage der Prüfung
- 2.1 Beschränkung auf das Vorliegende
- 2.2 Ersichtliche Wirksamkeitsdefizite
- 2.3 Zusammengesetzte Erklärungen
- 2.4 Evidenzkontrolle auf Eintragungshindernisse
- 2.5 Die Zusammenfassung im Verfahrensantrag
- 3. Der Prüfvermerk als Verfahrensvoraussetzung
- 3.1 Die Aussage des Gesetzgebers
- 3.2 Gesetzessystematik
- 4. Form des Vermerks
- III. Prüfvermerk angesichts notarieller Gestaltungspflichten
- IV. Fazit: Notarielle Prüfpflichten in Zeiten technischer Veränderungen
- *
- *)Dr. iur., Syndikusrechtsanwalt, Leverkusen. Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.
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