ZfIR 2013, 718

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013AufsätzeMichael J. Schmid*

Was hat der Immobilienverwalter mit dem Mieter eines Wohnungseigentümers zu tun?

Das Wohnungseigentumsrecht ist vom Gesetz her nicht mit dem Mietrecht harmonisiert. Auch der Rechtsprechung ist eine solche Harmonisierung weitgehend nicht gelungen. Immer wieder betont werden die verschiedenen Rechtsbeziehungen zwischen dem vermietenden Wohnungseigentümer zum Mieter einerseits und zu den übrigen Wohnungseigentümern und den Organen der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits. Hieraus abzuleiten, dass der Verwalter mit dem Mieter eines Wohnungseigentümers überhaupt nichts zu tun hat, wäre jedoch voreilig. Die Berührungspunkte sind mehr, als es auf den ersten Blick scheint.
ZfIR 2013, 719

Inhaltsübersicht

  • I. Keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen
  • II. Durchführung der Hausordnung
    • 1. Verbindlichkeit der Hausordnung der Wohnungseigentümer für den Mieter
    • 2. Verpflichtung des Verwalters
    • 3. Maßnahmen des Verwalters tatsächlicher Art
    • 4. Rechtsgeschäftliche Maßnahmen
    • 5. Gerichtliche Maßnahmen
  • III. Abrechnungswesen
    • 1. Zählerablesungen
    • 2. Erstellung der Abrechnung
    • 3. Gewährung von Belegeinsicht
    • 4. Fotokopien
    • 5. Übergang zum Wärmecontracting
    • 6. Haftung des Verwalters
  • IV. Verkehrssicherungspflicht
    • 1. Gesetzliche Verkehrssicherungspflicht
    • 2. Vertragliche Verkehrssicherungspflicht
  • V. Reparaturen
  • VI. Allgemeine Mitteilungen
  • VII. Fazit
*
Dr. iur., Richter am Oberlandesgericht, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., München. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder.

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