ZfIR 2023, 68
Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II im Grundbuchverfahren
Inhaltsübersicht
- I. Sanktionsdurchsetzungsgesetz II in Kraft getreten
- II. Grundbuchrelevante Änderungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II
- 1. Neu: § 13 Abs. 1 Satz 3 GBO: Einreichungsbeschränkung
- 2. Protokollierungspflicht nach § 12 Abs. 4 GBO; Auskunftssperre nach § 46a Abs. 3a GBV
- 3. Protokollierungspflicht im automatisierten Verfahren nach § 133 Abs. 5 GBO; Auskunftssperre nach § 83 Abs. 2a GBV i. V. m. § 46a Abs. 3a GBV
- 4. Generelles zur neuen Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung; neues Register für Vermögenswerte
- 5. Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister, § 19a GwG; Übermittlung der Immobiliendaten durch die Grundbuchämter, § 19b GwG
- 6. Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen, § 16a GwG; Erstreckung auf Zwangsversteigerung, § 49 Abs. 3 ZVG
- *
- *)Dipl.-Rpfl., Bezirksrevisor am Grundbuchamt München
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