ZfIR 2015, 361

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeAnsgar Staudinger*

Der Schutzgerichtsstand in § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG analog zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie Sondereigentümer

Versicherungsverträge werfen gerade mit Blick auf das Kleingedruckte eine Vielzahl von Streitfragen auf, die in den Eingangsinstanzen sowie von den Berufungsgerichten teils uneinheitlich beurteilt werden. Auslöser hierfür sind oftmals Auslegungszweifel des novellierten VVG. Wahlgerichtsstände bewirken daher manchmal nicht nur ein forum shopping sondern law shopping. Der Verfasser nimmt brandaktuelle Entscheidungen des BGH in den Blick. Diese untermauern, dass sowohl der WEG an ihrem Verwaltungs- als auch dem jeweiligen Sondereigentümer an seinem Wohnsitz analog § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG ein Wahlgerichtsstand gegenüber dem Versicherer zusteht.

Inhaltsübersicht

  • I. § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG analog: Aktivprozess der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Versicherungsnehmerin
    • 1. Bisheriger Streitstand zu § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG
    • 2. Aktuelle Urteile des VIII. Zivilsenats zur Verbrauchereigenschaft der WEG
    • 3. Aktuelles Urteil des III. Zivilsenats zur internationalen Zuständigkeit
  • II. § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG: Aktivprozess der Sondereigentümer als versicherte Dritte
    • 1. Bisheriger Streitstand zu § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG
    • 2. Aktuelles Urteil des III. Zivilsenats zur internationalen Zuständigkeit
  • III. Verbot abweichender AVB kraft § 215 Abs. 3 VVG analog
  • IV. Zusammenfassung
*
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht sowie Direktor der Forschungsstelle für Reiserecht, Universität Bielefeld.

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